Rechtsstreit wegen Birkenstock-Kinderfoto vor Entscheidung

Eine Künstlerin fotografiert an einer Birkenstock-Filiale ein Werbebild ab und integriert es in ihre Ausstellung. Die Familie des Birkenstock-Geschäftsführers ist verärgert, denn das Foto zeigt ihre Tochter. Der Streit landet vor Gericht.

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Richterhammer

(Bild: dpa, Friso Gentsch/Symbolbild)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Im juristischen Streit um ein Werbefoto zwischen dem Geschäftsführer des Sandalenherstellers Birkenstock und dem Kunsthaus Hamburg gibt es noch keine Entscheidung. Die norwegische Künstlerin Ida Ekblad hatte in einer Ausstellung einen Ausschnitt der öffentlichen Werbekampagne an die Wände des Kunsthauses tapeziert und mit einem Schriftzug verfremdet. Sie zeigte das Bild auch auf ihrer Instagram-Seite. Dagegen wehrt sich die Familie des Birkenstock-Geschäftsführers Oliver Reichert vor dem Landgericht Hamburg.

Mehr als zwei Stunden lang trugen die Anwälte bei der Verhandlung ihre Argumente vor. Am Gründonnerstag will die Pressekammer den Tenor ihrer Entscheidung verkünden – es sei denn, die Parteien können sich vorher noch darauf einigen, in einer Mediation nach einer Lösung zu suchen.

"Ich höre ganz viele Verletzungen raus", sagte die Richterin. Die Familie sei verärgert, weil die Künstlerin das Foto der Sechsjährigen einfach ohne Erlaubnis benutzt habe. Ekblad dagegen könne nicht nachvollziehen, warum die Familie vor einem Monat direkt eine richterliche Aufforderung geschickt habe, die Abbildung abzuhängen. Weil das unmöglich war, wurde die gesamte Ausstellung in dem kleinen Kunsthaus vorübergehend geschlossen. Sie konnte erst wieder öffnen, nachdem Ekblad das umstrittene Bild überklebt hatte.

Die Künstlerin hatte das Bild für ihre inzwischen zu Ende gegangene Schau Diary of a Madam benutzt, weil sie fand, dass das kleine Mädchen ähnlich aussieht wie sie selbst als Kind. Den Eltern gehe es um die Rechte ihrer minderjährigen Tochter, betonte der Anwalt der Familie, Christian Heesch. Die Sorge, wo das Bild noch überall verbreitet werden könne, sei groß.

Im Rahmen der Werbekampagne hätten die Reicherts immer die Kontrolle gehabt, in welchem Kontext das Mädchen gezeigt werde. "Sie wollen keine Darstellung des Kindes in der Kunst", betonte Heesch. Auch habe Ekblad auf Flyern, Plakaten und in sozialen Netzwerken mit dem Foto des Mädchens für ihre Ausstellung geworben. Das Medieninteresse an dem Streit wolle die Künstlerin nun auch noch für mehr Profit nutzen, lautete Heeschs Vorwurf.

Der Anwalt des Kunsthauses Hamburg, Jakob Braeuer, bestritt das. "Es ist der Künstlerin emotional wichtig, dieses Werk nicht zu verlieren", erklärte er. "Sie sorgt sich um die Freiheit der Kunst." Die Kontrolle über Bilder entgleite schon in dem Moment, in dem man ein Bild veröffentliche. Braeuer versicherte jedoch, Ekblad wolle respektvoll mit dem Foto umgehen.

Am Landgericht Hamburg laufen zu dem Fall mehrere Verfahren parallel. Denn nicht nur Birkenstock-Geschäftsführer Reichert hatte geklagt, sondern auch der Fotograf der Werbekampagne. Zuletzt ging es in einem Eilverfahren vor der Pressekammer nur um den Bildrechte-Streit zwischen der Familie Reichert und dem Kunsthaus. Das Verfahren, das die Künstlerin betrifft, ist abgetrennt. Die Anträge des Fotografen, der Kunsthaus und Künstlerin vorwarf, das Urheberrecht verletzt zu haben, wurden von einer anderen Kammer bereits abgewiesen. (msi)