RegTP erhält Kontrollaufsicht über das Bahnnetz

Nach der Ausdehnung der Aufgaben der Regulierungsbehörde auf Gas- und Stromnetze kommt nun das Schienennetz der Deutschen Bahn dazu.

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Von
  • Torge Löding

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag endgültig ein Gesetz verabschiedet, nach dem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) weitere Aufsichtskompetenzen erhalten soll. Nach der Ausdehnung der Aufgaben auf Gas- und Stromnetze kommt nun das Schienennetz der Deutschen Bahn dazu. Das sieht das Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vor.

Ziel sei es, den Netzzugang für die kleinen Konkurrenten der Deutschen Bahn AG ohne Diskriminierungen offen zu halten. Alle zwei Jahre sollen die Kartellwächter ein Gutachten erstellen, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage beurteilten, ob ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb bestehe.

Über einen mit je neun Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat besetzten Eisenbahninfrastruktur-Beirat sollen sich die Politiker von Bund und Ländern ihren Einfluss auf bahnpolitische Entscheidungen sichern. Trassenvergabe und Festsetzung der Preise sollen aber nicht Sache der Regulierungsbehörde sein, sondern Aufgabe der Bahntochter DB Netz bleiben. (tol)