Regionalpresse soll stärker von Leistungsschutzrecht profitieren

Die Erlöse aus dem Leistungsschutzrecht sollen ab dem kommenden Jahr anders zwischen den Verlagen aufgeteilt werden. Profitieren soll die Regionalpresse.

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(Bild: Photo Kozyr/Shutterstock.com)

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  • dpa

Presseverleger teilen ab 2022 ihre Erlöse aus dem Leistungsschutzrecht im Internet anders untereinander auf und berücksichtigen stärker die Regionalpresse. Das teilte die Verwertungsgesellschaft Corint Media am Donnerstag in Berlin mit. Die Regelung gilt für die Medienhäuser, die die Verwertungsgesellschaft vertritt. Dazu gehören große TV-Sender, Radiosender sowie Verlagsgruppen. Es gibt in Deutschland weitere Verwertungsgesellschaften.

In den vergangenen Monaten hatten Verlage über eine andere Aufteilung der Erlöse diskutiert. Hintergrund war auch, dass dieses Jahr ein neues Leistungsschutzrecht im Kontext einer großen Urheberrechtsreform in Deutschland verabschiedet wurde. Im Kern geht es darum, dass Internetplattformen dafür bezahlen müssen, wenn sie Inhalte von Medienhäusern nutzen wollen.

Unter Verlagen stand auch die Frage im Raum, wie stark die Reichweite eines Mediums als Kriterium für die Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft-Erlöse zählen sollte. Im Juni hatte der Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der Madsack Mediengruppe, Thomas Düffert, auf einem Verlegerkongress betont, er sehe eine Form von "Fehlsteuerung", wenn fast alle Verwertungserlöse nach Klicks und Visits verteilt werden sollen. Die Madsack Mediengruppe mit Sitz in Hannover, die Regionalzeitungen in mehreren Bundesländern im Portfolio hat, hatte zuvor im Mai bekannt gemacht, rein vorsorglich die Zusammenarbeit mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media zum Jahresende kündigen zu wollen.

Nach der jetzigen Einigung wird Madsack dort bleiben. Düffert teilte am Donnerstag mit: "Die Gesellschafter der Corint Media haben in den letzten Wochen intensiv um einen ausgewogenen und fairen Kompromiss in der Verteilung zukünftiger Verwertungserlöse gerungen." Er begrüße, dass auch diejenigen journalistischen Angebote vom gesetzlichen Leistungsschutzrecht angemessen profitieren, die auf kostenintensive Recherche und Qualität setzen. Düffert sagte auch: "Madsack wird auf der Basis des nun getroffenen Kompromisses die vorsorglich ausgesprochene Kündigung zum 31.12.2021 zurückziehen."

(mho)