Regulierer: Glasfaserbeteiligungen der Telekom müssen sich für Konkurrenz öffnen

Die Bundesnetzagentur hat zwei Joint Ventures der Telekom verpflichtet, Wettbewerbern verfügbare Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich zu machen.​

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Bündel verschiedenfarbiger Kunststoffrohre für die Verlegung von Glasfaser.

(Bild: heise online/vbr)

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In einer lange erwarteten Entscheidung hat die Bundesnetzagentur nun bestimmt: Der Regulierungsrahmen, der bereits für die Glasfaserinfrastruktur der Telekom Deutschland gilt, gilt auch für die Netzbetreiber Glasfaser NordWest und Glasfaser Plus. Beide Unternehmen sind gemeinsame Projekte der Deutschen Telekom und der EWE beziehungsweise des IFM Global Infrastructure Fund. Die Netzagentur hat jetzt verfügt, dass beide Firmen Konkurrenten "verfügbare Kapazitäten in ihren Leerrohren" zugänglich machen müssen.

Einsicht in freie Ressourcen soll wie bei der Telekom über das Gigabitgrundbuch aus dem Infrastrukturatlas genommen werden. Dazu komme eine "strenge" Verpflichtung, die Interessenten für einen Zugang nicht zu diskriminieren, betont der Regulierer. Zusätzliche Überwachungs- und Transparenzauflagen sicherten diese ab.

Die Netzagentur begründet ihre Beschlüsse damit, dass es Zugangsnachfragern auch in den Ausbaugebieten der Gemeinschaftsunternehmen möglich bleiben müsse, "die Endkundenprodukte der Telekom wirtschaftlich nachzubilden". Für die Telekom selbst bestätigte das Verwaltungsgericht Köln jüngst eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zum offenen Netzzugang.

Damit "komplettieren wir den Regulierungsrahmen im Glasfaserbereich und schaffen einheitliche und transparente Zugangsbedingungen für die Wettbewerber", unterstrich der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Der Entscheidung, die die EU-Kommission gebilligt hat, sei eine "intensive Diskussion" mit allen Interessenvertretern vorangegangen. Die neuen Vorgaben gelten zunächst für rund zwei Jahre.

"Zwei Jahre hat sich die Regulierungsbehörde Zeit gelassen und den Markt auf ein starkes Signal pro Wettbewerb warten lassen", moniert Frederic Ufer vom Branchenverband VATM, der Interessen von Herausforderern der Telekom vertritt. Die Verfügungen seien "ungemein wichtig". Nötig sei ferner aber eine umfassendere Regulierung, die "anderen Netzbetreibern einen Wettstreit mit der Telekom auf Augenhöhe erlaubt". So fordere der VATM schon seit Jahren eine bessere "Nutzbarmachung freier Leerrohrkapazitäten".

Dazu kommen sollte laut Ufer eine Nichtdiskriminierungsvorgabe, bei der das verpflichtete Unternehmen "dieselben Einkaufskonditionen und Bedingungen anbieten" müsse, wie es sie bei seinem Eigenvertrieb macht. Insgesamt erweise sich die von der Netzagentur seit zwei Jahren praktizierte "Regulierung light" im Glasfaserbereich "als zunehmend unzureichend".

(vbr)