Regulierer verlangt Preselection-Option bei Telekom-Tarif XXL

Die Regulierungsbehörde hat der Telekom untersagt, in ihren AGB für den Tarif XXL die Preselection-Einstellung auf einen dritten Anbieter zu verbieten.

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Von
  • Holger Dambeck

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Deutschen Telekom untersagt, in ihren AGB für den Tarif "XXL" die Preselection-Einstellung auf einen dritten Anbieter zu verbieten. Laut einem Sprecher der Telekom ist dies zum 1. Oktober umgesetzt worden. Der Tarif "XXL" ist von der RegTP inzwischen bis zum 30. Juni 2002 genehmigt worden; ab dem 1. November kann er auch mit analogen Telefonanschlüssen genutzt werden.

Mit der Preselection-Option für Ferngespräche wickelt ein Kunde sämtliche Gespräche automatisch über den von ihm gewählten Anbieter ab; davon ausgenommen sind ledigleich Orts- und Nahgespräche. Der ISDN-Tarif "XXL" bietet Telekom-Kunden gegen Aufpreis reduzierte Tarife und kostenlose Gespräche am Sonntag.

Bei ihrer Entscheidung sah die Regulierungsbehörde den Tatbestand des "Ausbeutungsmissbrauchs" als erfüllt an. Kunden seien daran gehindert worden, über die dauerhafte Voreinstellung für Ferngespräche einen konkurrierenden Netzbetreiber in Anspruch zu nehmen, obwohl dies für ihn möglicherweise wirtschaftlich sinnvoll wäre. Die Wettbewerber der Telekom argumentierten, dass ein nicht unerheblicher Teil ihrer Preselection-Kunden auf den intensiv beworbenen Tarif "XXL" gewechselt sei.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßte die Entscheidung der RegTP. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner sagte, es handele sich um ein "anschauliches Beispiel dafür, wie die Telekom so ganz nebenbei – über Klauseln im Kleingedruckten – versucht, den Wettbewerb auszuhebeln". (hod)