Regulierungsbehörde setzt neues 0190/0900-Gesetz um

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern hat die RegTP ein Maßnahmenbündel vorgestellt.

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Von
  • Holger Bleich

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ein Maßnahmenbündel vorgestellt. Das Gesetz lässt der RegTP durch einige Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Rufnummern-Missbrauch zukommen.

Unter anderem hat die Behörde Mindestanforderungen für die Registrierung von 0190/0900-Dialern festgelegt. Danach müssen die Einwahlprogramme so gestaltet sein, dass der Nutzer sie vor der Einwahl erkennen und eindeutig bestimmten Angeboten zuordnen kann. Er muss nach der neuen RegTP-Regelung der Installation und jeder Verbindungsherstellung des Dialers explizit zustimmen. Außerdem legt die RegTP eine Mindestschriftgröße und Farbgestaltung der Dialer-Preisangaben fest. Der Zustimmungs-Button muss eine "klare Erkenntlichkeit" ausweisen.

Gemäß dem neuen Paragrafen 43b TKG müssen Dialer künftig vor Inbetriebnahme bei der RegTP registriert werden. Der Anbieter muss ab sofort die Bezeichnung des Dialers, eine Versionskennung, alle Zielrufnummern und einen RIPEMD-160-generierten Hash des Dialer-Programms hinterlegen. Die RegTP verlangt vom Anbieter eine ladungsfähige Anschrift und die Gesellschaftsform. Falls der Diensteanbieter nicht dem Dialeranbieter entspricht, müssen beide diese Angaben hinterlegen. Durch eine schriftliche Versicherung werde auf diese Weise künftig rechtsverbindlich dokumentiert, dass der Anbieter die von der RegTP festgelegten Mindestanforderungen einhält, ließ die Behörde heute wissen.

Nach dem neuen Gesetz hat der Verbraucher einen Auskunftsanspruch gegenüber der RegTP, wenn er den Anbieter einer angewählten Mehrwertdiensterufnummer wissen möchte. Die Behörde weist darauf hin, dass man bei den in Einzelzuteilung vergebenen 0900-Rufnummern den Anbieter einer Mehrwertdienstleistung bereits heute unmittelbar aus der Suchmaschine auf der Web-Seite der Reg TP ersehen kann.

Für alle Verbindungen ab dem 15. August 2003 kann sich der Verbraucher mit seiner Anfrage nun schriftlich an die RegTP wenden und soll laut Gesetz innerhalb von zehn Werktagen eine Antwort erhalten. Die Behörde betont, dass sie für eine erfolgreiche Recherche unbedingt die angewählte Mehrwertdiensterufnummer, das Datum und die Uhrzeit der Anwahl, sowie Name, Anschrift und Telefon- und Faxnummer des Anfragenden benötigt. Entsprechende Formblätter für eine solche Abfrage seien ebenso wie eine ausführliche Verbraucherbroschüre zum Thema "Was tun bei Rufnummernmissbrauch" bei der RegTP-Außenstelle Erfurt (Telefon: 03 61/73 98-2 72) erhältlich.

"Wir stellen uns insbesondere in den ersten Wochen auf einen Ansturm bei der Dialerregistrierung und den Auskunftsersuchen ein. Man kann zwar keine genauen Zahlen prognostizieren, aber wir sind gut vorbereitet", teilte RegTP-Chef Matthias Kurth heute mit. Insgesamt würden 30 Mitarbeiter der Behörde die zusätzlichen Aufgaben wahrnehmen. Durch Umschichtungen und Prioritätensetzung habe man insbesondere in den Außenstellen Meschede und Mülheim der RegTP diese Kräfte bereitstellen können. (hob)