Rheinland-Pfalz: Datenschützer kritisiert Bodycam-Einsatz der Polizei

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann moniert in seinem Tätigkeitsbericht, dass die Polizei bei einem Pilotprojekt mit Minikameras auch Tonaufnahmen gemacht hat und die Versuche einfach fortgesetzt werden sollen.

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Bodycam

(Bild: dpa, Boris Roessler/Archiv)

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Seit April 2015 testet die Polizei in Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Pilotprojekts Bodycams in besonders kriminalitätsbelasteten Gebieten oder bei hohen Gefahrenlagen. Zumindest aus Sicht der Ordnungshüter seien die Erfahrungen mit den Minikameras an der Uniform auch positiv, berichtete der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann am Dienstag in Mainz bei der Präsentation seines Tätigkeitsberichts für die Jahre 2014 und 2015. Das Einschalten der Geräte werde den Gefilmten mitgeteilt und habe "im Allgemeinen zur Deeskalation geführt".

Doch aus der Perspektive des im Oktober ins Amt gekommenen Datenschützers läuft noch nicht alles rund mit der neuen Überwachungsform, die auf die "Eigen- und zur Beweissicherung" der Beamten ausgerichtet sei. Kugelmann kritisiert in dem Zweijahresrückblick, dass dabei neben Bildern "auch Sprache" aufgezeichnet werde. Die Rechtsgrundlagen erlaubten Tonaufnahmen zwar grundsätzlich, er halte diese Praxis aber für sehr bedenklich. Der Kontrolleur will im Rahmen der vorgesehenen Evaluation des Probelaufs daher "ein besonderes Gewicht auf die Frage legen, ob diese intensive Form der Beobachtung und Aufzeichnung wirklich unerlässlich ist".

Parallel beklagte Kugelmann, dass die Bodycams trotz Ablauf des Pilotprojekts am 30. Juni momentan weiter verwendet würden. Es sei zu befürchten, dass so vor der geplanten wissenschaftlichen Begutachtung Fakten geschaffen werden sollten. Sinn eines Probelaufs müsse es aber doch sein, erst zu evaluieren und dann über einen möglichen dauerhaften Einsatz der Geräte zu entscheiden.

Auch die Videoüberwachung durch Privatpersonen hat den Datenschutzbeauftragten viel beschäftigt. Rund ein Drittel aller an die Aufsichtsbehörde gerichteten Eingaben im nicht-staatlichen Bereich betrafen elektronische Kameras. Einen Grund für diesen Anstieg sieht Kugelmann in "gesunkenen Preisen für Überwachungstechnik zum Privatgebrauch". Oftmals fühlten sich Betroffene in der Nachbarschaft deswegen dauerhaft ausspioniert oder vermuteten, dass der öffentliche Verkehrsraum widerrechtlich beobachtet werde.

Kugelmann verweist darauf, dass er in derlei Fällen häufig nicht einschreiten könne, da die Gesetze zumindest auf Datenverarbeitungen zu persönlichen oder familiären Zwecken nicht anwendbar seien. Die Betroffenen müssten daher gegebenenfalls auf Basis des Zivilrechts die Gerichte bemühen. Der Jurist moniert weiter, dass auch Drohnen und Wildkameras vermehrt eingesetzt würden und ebenfalls Datenschutzprobleme hervorriefen. Andere Schwerpunkte seien vernetzte elektronische Geräte wie Smart-TVs oder Smartphones sowie das vernetzte Auto gewesen. (axk)