Richter senkt erneut Schadenersatz wegen Filesharing
Déjà Vu im US-Schauprozess wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing: Wie schon im zweiten Verfahren hat der Richter den von Jammie Thomas-Rasset zu zahlenden Schadenersatz von 1,5 Millionen auf 54.000 Dollar reduziert.
In einem am Freitag ergangenen Beschluss [1] (PDF) hat der zustĂ€ndige Richter am Bundesgericht im Bezirk Minnesota, Michael Davis, den von der Copyright-Verletzerin zu berappenden Schadenersatz von 1,5 Millionen erneut [2] auf 54.000 US-Dollar reduziert. Das Gericht mische sich zwar nur ungern in die Entscheidung der Jury ein, schreibt Davis in der Entscheidung. Es fĂŒhle sich aber "durch die Verfassung und seinen Gerechtigkeitssinn dazu gezwungen".
Prinzipiell unterstĂŒtzt der Richter die Entscheidung der Geschworenen, dass Thomas-Rasset fĂŒr Copyright-Verletzungen in 24 FĂ€llen verantwortlich sei und eine Strafe verdiene. Sie habe im Verfahren mehrfach gelogen und versucht, die Schuld fĂŒr die Veröffentlichung von Songs in einer Tauschbörse ihren Kindern oder ihrem Ex-Freund in die Schuhe zu schieben. Die Jury habe aber eine extrem hohe Summe angesetzt. Die Strafe wĂ€re damit so schwer, dass sie nur als gĂ€nzlich unverhĂ€ltnismĂ€Ăig und offensichtlich unvernĂŒnftig angesehen werden könne, betonte Davis. Bei einer Angeklagten, die zum ersten Mal Urheberrechtsverletzungen fĂŒr private Zwecke ĂŒberfĂŒhrt worden sei, dĂŒrften im Sinne eines ordentlichen Verfahrens höchstens 2250 US-Dollar pro Song angesetzt werden. Die Jury wollte zunĂ€chst durchsetzen [3], dass Thomas-Rasset pro verbreitetem Musiktitel 62.500 US-Dollar zahlt.
Der Verband der US-Musikindustrie RIAA [4], der die Klage im Namen von Capitol Records erhoben hat, zeigte sich unzufrieden mit der Anordnung. Man prĂŒfe die Möglichkeit "nĂ€chster Schritte", erklĂ€rte die Branchenvereinigung ohne weitere konkrete AnkĂŒndigungen. Die US-BĂŒrgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) lobte [5] Davis dagegen fĂŒr seinen "Versuch, Vernunft und VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit in die gefĂ€hrlich unberechenbare Welt der Schadenersatzfestlegungen bei Copyright-VerstöĂen einzufĂŒhren". Sie erhofft sich von der Entscheidung eine Signalwirkung auch auf das noch laufende zweite groĂe Verfahren [6] in den USA wegen Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken, in dem Joel Tenenbaum zunĂ€chst zur Zahlung von 675.000 und spĂ€ter von 67.500 US-Dollar [7] verdonnert wurde. (ck [8])
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[1] https://www.eff.org/files/ThomasJudgmentOrder.pdf
[2] https://www.heise.de/news/US-Richter-reduziert-Millionenstrafe-wegen-Filesharings-911803.html
[3] https://www.heise.de/news/Erneut-Millionenstrafe-in-US-Filesharing-Prozess-1130735.html
[4] http://www.riaa.org/
[5] http://www.eff.org/deeplinks/2011/07/judge-slashes-p2p-award-again-capitol-v-thomas
[6] https://www.heise.de/news/USA-Verurteilter-in-Filesharing-Prozess-will-neues-Verfahren-897379.html
[7] https://www.heise.de/news/Gericht-senkt-Geldstrafe-gegen-Filesharer-Tenenbaum-1036156.html
[8] mailto:ck@ix.de
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