Richterin: Arbeitsrecht gilt auch im Homeoffice

Die Präsidentin des Thüringer Landesarbeitsgerichts weist darauf hin, dass die üblichen Regeln auch zuhause gelten. Ansonsten ergäben sich Risiken.

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Richterin: Arbeitsrecht gilt auch im Homeoffice

(Bild: Shutterstock/Andrey_Popov)

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  • dpa

Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice birgt nach Ansicht der Präsidentin des Thüringer Landesarbeitsgerichts, Susanne Engel, auch Risiken für Arbeitnehmer. "Homeoffice heißt nicht, frei von jeden Zwängen", sagte Engel der dpa. Bei der Arbeit am heimischen Schreibtisch müssten ebenso wie im Büro die Arbeitnehmerschutzrechte berücksichtigt werden. Das betreffe etwa die Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit oder die Arbeitssicherheit und den Datenschutz.

"Homeoffice regelt eigentlich nur, wo gearbeitet wird." Die Spielregeln und die Umstände, unter denen gearbeitet werde, müssten denen im Betrieb entsprechen, sagte die Juristin. Es dürfe nicht sein, dass Arbeitnehmer im Büro an einem höhenverstellbaren Schreibtisch sitzen und Zuhause auf einem dreibeinigen Hocker am Küchentisch.

Wichtig sei außerdem das Sozialgefüge beim gemeinsamen Arbeiten. "Wer sich als Kollektiv in einem Betrieb begreift, nimmt auch Rechte kollektiv wahr – zum Beispiel über Betriebsräte." Wenn ganze Belegschaften nur noch vereinzelt Zuhause säßen, gingen all diese Aspekte verloren und damit auch eine gewisse Mächtigkeit von Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, meinte Engel. Zudem ermögliche das gemeinsame Arbeiten auch einen besseren Austausch eines gewissen Kreativpotenzials.

Eine andere Gefahr sieht die Gerichtspräsidentin in der Selbstausbeutung im Homeoffice. "Es ist ja niemand da, der einen reguliert." Ein weiteres Thema sei die ständige Erreichbarkeit. Der Kulturwandel und das Selbstverständnis im Homeoffice müssten daher begleitet werden.

"Ich befürworte Homeoffice dort, wo es möglich ist, auch um Familie und Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren", sagte Engel. Sie verwies darauf, dass sie nach ihrem Amtsantritt am Landesarbeitsgericht 2018 eine Dienstvereinbarung für das mobile Arbeiten getroffen habe.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das Recht auf Arbeit von zu Hause aus gesetzlich verankern und bis zum Herbst dazu ein neues Gesetz vorlegen. Unter den Arbeitgebern stoßen die Pläne allerdings auf wenig Gegenliebe. Auch aus den Reihen der Unionsfraktion gibt es Kritik an dem Vorhaben.

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(anw)