Rückschlag für VeriSign im Prozess um Sitefinder

Der Richter fand die bisher vorgebrachten Argumente des Registry-Betreibers gegen das Verbot des Sitefinder-Dienstes nicht ausreichend.

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VeriSign hat im Prozess gegen die Internet Corporation For Assigned Names and Numbers (ICANN) eine Niederlage einstecken müssen. Richter A. Howard Matz fand die bisher von VeriSign vorgebrachten Argumente gegen das Verbot des Sitefinder nicht überzeugend. Nun hat der Registry-Betreiber bis zum 7. Juni Zeit, weitere Eingaben zu machen, um Verstöße der Internetverwaltung ICANN gegen das US-amerikanische Wettbewerbsrecht zu belegen.

VeriSign hatte im September vergangenen Jahres mit dem Sitefinder Anfragen nach nicht vergebenen .com- und .net-Adressen auf seinen Suchdienst umgeleitet. Dieser "Service" geriet schnell in die Kritik und wurde auf Druck der ICANN Anfang Oktober vom Netz genommen. Im Februar ging VeriSign gegen ICANN vor Gericht, um sich gegen das Verbot des Sitefinder-Dienstes zu wehren. Außerdem beschuldigt der Registry-Betreiber ICANN, eine ganze Reihe anderer Dienste blockiert und behindert zu haben. (anw)