Ryanair: Legal-Tech-Unternehmen dürfen Entschädigungen für Passagiere einfordern

Das Frankfurter Landgericht hat entschieden, dass Fluggastrechteportale im Entschädigungsfall weiterhin Ansprüche für Passagiere geltend machen dürfen.

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(Bild: Renatas Repcinskas/Shutterstock.com)

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Bei verspäteten oder annullierten Flügen dürfen Internetportale weiterhin Schadenersatz von Ryanair für Passagiere geltend machen, entschied das Frankfurter Landgericht. Die Wettbewerbszentrale Frankfurt hatte gegen die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft geklagt, die "Verbraucher unangemessen benachteiligen", wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet.

Gegen die Entscheidung (Az. 2-03 O 527/19) kann Ryanair Berufung einlegen, die Wettbewerbszentrale wolle notfalls vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Laut Urteil hatte sich Ryanair lange Bearbeitungsfristen eingeräumt und wollte nach Angaben der FAZ eine Rechteabtretung nur an "natürliche Personen" und nicht an Dritte akzeptieren sowie Zahlungen nur direkt an diese tätigen. Die Klauseln seien nicht konform mit der Fluggastrecht-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der EU – einer "Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen".

In der Vergangenheit versuchten manche Fluggesellschaften immer wieder, die Zahlungen zu verzögern oder nicht zu tätigen. Ein Ausweg für genervte Kunden: Sie beauftragen auf Fluggäste spezialisierte Internet-Dienstleister – auch als Legal-Tech-Startups bekannte Unternehmen wie Flightright, Fairplaine, Flug-Verspaetet.de oder Refund.me, im Namen ihrer Kunden Schadensersatz einzufordern. Diese nehmen für die Durchsetzung der Entschädigungsansprüche bei Ausfall oder Flugverspätung eine Provision von 20 bis 50 Prozent.

Zwar verbreiteten sich die Legal-Tech-Unternehmen zuerst in der Flugbranche, jedoch helfen diese ihren Kunden auch in anderen Bereichen. So beauftragte ein Mieter für einen Rechtsstreit ein Unternehmen, das sich Einspruch gegen dessen überhöhte Miete zur Aufgabe machte.

Die Dienstleister stärken die normalerweise gegenüber Konzernen schlechten Position der Einzelpersonen. Daher kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Streit darüber, ob Hilfe bei der Rechtsdurchsetzung überhaupt zulässig sei.

(mack)