SCO vs. Linux: Lizenzen auf dem Prüfstand

Die unendliche Geschichte um SCO und Linux wird möglicherweise um die Debatte bereichert, ob die "obnoxious BSD advertising clause" wirklich mit der GPL kollidiert.

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Von
  • Detlef Borchers

Neue Windungen im Streit um den angeblich aus Unix System V geklauten Source-Code in Linux, das Copyright an Unix und die Lizenzen für Linux: Obwohl die Webshop-Software der SCO Group allem Anschein nach nicht richtig funktioniert, hat die Firma mit dem bereits angekündigten internationalen Verkauf ihrer Intellectual-Property-Lizenz begonnen. Auch wenn diese Lizenz offensichtlich nicht nach Deutschland transferiert werden kann, ist doch ein Blick auf die Formulierungen in den von Groklaw veröffentlichten und kommentierten Lizenzvertrag nicht uninteressant. Zeigt die Lizenz doch, in welchem Ausmaß SCO mit vagen Formulierungen und undeutlichen Drohungen operiert. So ist in der nur für Desktop-Systeme ohne Server-Funktionen geltenden Intellectual Property License davon die Rede, dass unter dem lizenzierten Unix-Code jede Funktion oder Adaption verstanden wird, die auch im nicht-wörtlichen Sinn auf Unix zurückgeführt werden kann.

Ob Firmen bereit sind, sich auf Formulierungen dieser Art zu verlassen, die praktisch jedes Multitasking-Betriebssystem unter die Auspizien von SCO stellt, ist eine ungeklärte Frage. Die bisher von SCO genannten amerikanischen Firmen, die eine IP-Lizenz erworben haben sollen, sind mit Ausnahme von Computer Associates allesamt im Umfeld der SCO Group angesiedelt. Im Zusammenhang mit der IP-Lizenz hat SCO für den 3. März einen Konferenzruf zu den Quartalszahlen für das erste Quartal 2004 angekündigt. Angesichts ausbleibender Abschläge von Kunden wie Microsoft und Sun Microsystems entscheidet das aktuelle Geschäft mit SCO OpenServer und eben das IP-Lizenzprogramm über die finanzielle Perspektive der Firma.

Neben der neuen IP-Lizenz veröffentlichte Groklaw auch die Unix-Lizenz aus dem Jahre 2002, die alte Unix-Versionen freigibt, die vor Unix System III und Unix System V erschienen sind. Bei der Formulierung der Lizenz bezog sich die Firma Caldera, als deren Rechtsnachfolger die SCO Group agiert, auf die noch ältere BSD-Lizenz, in der eine so genannte advertising clause die Lizenz der allgemeinen Auffassung nach inkompatibel mit der GPL macht. Würden Programmierer von Linux sich beim Quellcode aus diesen doch sehr alten Unix-Versionen bedient haben, so wäre eine Lizenzverletzung konstatierbar. Die unendliche Geschichte um SCO und Linux wird damit möglicherweise um eine Debatte bereichert, ob die "obnoxious BSD advertising clause" wirklich mit der GPL kollidiert.

Zu den Entwicklungen im Streit zwischen SCO, IBM und der Open-Source-Gemeinde siehe den Artikel auf c't aktuell (mit chronologischer Linkliste zu Beiträgen auf heise online und aus Technology Review und der c't):

(Detlef Borchers) / (jk)