SPD entzweit beim besseren Schutz der Pressefreiheit

Während Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse und SPD-Medienpolitiker Ermittlungen wegen Geheimnisverrat gegen Journalisten erschweren wollen, halten Innenexperten der Genossen die Gesetzeslage für ausreichend.

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Die SPD zeigt sich uneins über eventuell zu ziehende Konsequenzen aus den Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten wegen Veröffentlichungen aus Geheimakten des BND-Untersuchungsausschusses. Nach Medienpolitikern der Sozialdemokraten hat sich nun auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) für einen besseren gesetzlichen Schutz von Pressevertretern ausgesprochen. "Ich halte Änderungen für sinnvoll, um allzu flotte Ermittlungen und zu forsche Staatsanwälte zu bremsen", sagte er der Berliner Zeitung. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, betonte dagegen gegenüber der Frankfurter Rundschau: "Es wird keine Gesetzesänderung geben."

"Nach der Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts im Fall 'Cicero' ist die Rechtslage völlig ausreichend", meint Wiefelspütz. Die Verfassungsrichter hatten Ermittlungen gegen das Monatsmagazin, das aus ihm zugespielten Geheimakten zu einem islamistischen Top-Terroristen berichtet hatte, für grundgesetzwidrig erklärt. Nach Ansicht des SPD-Politikers hat das Gericht einen "klugen Ausgleich" zwischen der Pressefreiheit und dem Gebot getroffen, dass Journalisten sich an die Gesetze halten müssten. "Hätten die Staatsanwälte das Urteil gelesen und verstanden, hätten sie die Ermittlungen nicht aufnehmen dürfen", sagte Wiefelspütz. Er kritisierte darüber hinaus "den Hang von Regierungen zu überbordender Geheimniskrämerei".

Thierse fordert dagegen weitere gesetzliche Klarstellungen zur Pressefreiheit. Die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ausgesprochenen Ermächtigungen für Ermittlungen sollten seiner Ansicht nach zwar nicht zurückgezogen werden. "Das würde das Signal aussenden, der Geheimnisverrat sei nicht so schlimm", argumentierte Thierse. Er zeigte sich aber irritiert darüber, dass nicht auch gleichzeitig die Bundesregierung den Fall an die Strafverfolger übergeben hat: "Damit werden Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Bundesministerien und Bundesbehörden ausgeschlossen und diese auf Bundestagsabgeordnete und deren Mitarbeiter beschränkt." Ein Regierungssprecher verteidigte dagegen die Entscheidung. Die beteiligten Mitarbeiter hätten dienstliche Erklärungen unterzeichnet, dass sie sich korrekt verhalten hätten.

Ebenso wie Thierse für Nachbesserungen ausgesprochen hat sich der Vizechef der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach: "Der Deutsche Bundestag muss sich mit der Frage beschäftigen." Auch FDP und Grüne wollen in Paragraph 353b des Strafgesetzbuchs (StGB) über Geheimnisverrat klarstellen, dass Journalisten im Regelfall nicht belangt werden können, wenn sie über Geheimsachen berichten, von denen sie erfahren. Lammert hat sein Vorgehen dagegen verteidigt. Der Vorwurf, er wolle die Pressefreiheit einschränken, werde "selbst von ausgewiesenen Journalisten als Wichtigtuerei zurückgewiesen", sagte er der Saarbrücker Zeitung.

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(Stefan Krempl) / (jk)