Saarland: Polizei soll Staatstrojaner und elektronische Fußfessel einsetzen dürfen

Nach vielen anderen Bundesländern hat die saarländische Regierung eine Reform des Polizeigesetzes in Angriff genommen und will Kompetenzen massiv erweitern.

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Saarland: Polizei soll Staatstrojaner und elektronische Fußfessel einsetzen dürfen

(Bild: FOTOKITA/Shutterstock.com)

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Die saarländische Polizei soll deutlich mehr Überwachungsbefugnisse erhalten. Einen einschlägigen Entwurf der schwarz-roten Landesregierung zur Novelle des Polizeigesetzes berät momentan der Landtag in Saarbrücken. Laut der Initiative sollen Ermittler mit richterlicher Erlaubnis etwa mit technischen Mitteln in informationstechnische Systeme eingreifen, um eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung durchführen zu können.

Ziel einer solchen Maßnahme ist es, insbesondere die laufende Kommunikation über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema und Internet-Telefonie via Skype & Co. direkt auf einem Zielsystem abzuhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird. Dafür greifen Strafverfolger in der Regel auf Staatstrojaner zurück, die Sicherheitslücken ausnutzen. Eine Lizenz zu einer noch weitergehenden heimlichen Online-Durchsuchung etwa ganzer Festplatten hat die Regierung nicht vorgesehen.

Die Vollzugspolizei soll aber "durch den Einsatz technischer Mittel auch den Standort eines mobilen Telekommunikationsendgeräts" etwa mithilfe von IMSI- oder WLAN-Catchern feststellen dürfen. Die bestehende Pflicht zur Bestandsdatenauskunft für Telekommunikationsfirmen will die Regierung auf sämtliche Anbieter von Telemedien und Webdiensten wie WhatsApp, Google oder Tinder erweitern. Von diesen sollen die Fahnder auch "Nutzungsdaten" wie IP-Adressen, Browsertyp, Seitenabrufe oder Besuchsdauer abfragen dürfen.

Mit Richtergenehmigung kann die Polizei der Initiative zufolge ferner künftig den Aufenthalt von Personen wie "Gefährdern" mit einer elektronischen Fußfessel überwachen, wenn deren individuelles Verhalten die konkrete Wahrscheinlichkeit dafür begründet, dass sie schwere Straftaten begehen oder eine kriminelle beziehungsweise terroristische Vereinigung ins Leben rufen werden. Die Ordnungshüter müssen dabei auch befürchten, dass etwa die Bevölkerung auf erhebliche Weise eingeschüchtert oder die Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation erheblich beeinträchtigt werden sollen.

Um die neu verankerten Aufenthalts- oder Kontaktverbote durchzusetzen, sollen die Beamten ebenfalls das Tragen funkender Fußfesseln verordnen dürfen. Der Einsatz von Mobilfunk-Jammern zum Stören oder Unterbrechen einer Handy-Verbindung wird genauso geregelt wie der erweiterte, nun auch in Gebäuden und Wohnungen vorgesehene Bodycam-Einsatz.

Die Befugnis zu Videoüberwachung öffentlicher Räume soll ausgedehnt werden etwa auf Veranstaltungen und Ansammlungen, die generell ein "besonderes Gefährdungsrisiko" aufweisen oder von terroristischen Anschlägen bedroht sein könnten. Der Kameraeinsatz wird mit dem Entwurf aber auch schon möglich, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden".

Die Regierung plant mit dem Vorhaben, das umstrittene Scanning von KFZ-Nummernschildern wiedereinzuführen. Die entsprechende "anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung" soll aber "nicht flächendeckend" erfolgen. Die Polizei soll auch eine sogenannte Referenzdatenbank mit DNA-Datensätzen eigener Mitarbeiter anlegen können, um bei einem Abgleich von Körpermerkmalen von Verdächtigen "Trugspuren" zu vermeiden.

Der Innenausschuss des Landtags hat für den 7. Mai eine Anhörung von Sachverständigen angesetzt, in deren Vorfeld Freiheitsfoo-Aktivisten eine Synopse der geplanten und bestehenden einschlägigen Gesetzesbestimmungen erstellt haben. Insgesamt reiht sich das Saarland mit dem Vorhaben in die Phalanx anderer Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen oder zuletzt Mecklenburg-Vorpommern ein, die trotz heftiger Proteste den polizeilichen Instrumentenkoffer massiv aufgestockt haben. Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hatte zuvor mit seiner Ankündigung für Schlagzeilen gesorgt, die umstrittene Taser-Elektroschockwaffe flächendeckend an alle Streifenpolizisten aushändigen zu wollen. (bme)