Niedersachsen: Polizei darf kĂĽnftig Trojaner und Streckenradar einsetzen
Der niedersächsische Landtag hat die lange umstrittene Reform des Polizeigesetzes beschlossen. Digitale Kommunikation kann heimlich überwacht werden.
Mit den Stimmen von SPD und CDU hat der niedersächsische Landtag nach rund einjährigem Streit am Dienstag die Novelle des Gesetzes "über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" beschlossen. Die Polizei des Landes kann damit künftig auch im Vorfeld konkreter Gefahren Staatstrojaner einsetzen, um insbesondere schwere organisierte Gewalttaten zu verhüten. So soll es möglich werden, Internet-Telefonate und Messenger-Kommunikation etwa über WhatsApp, Signal oder Threema abzuhören. Verknüpft ist dies mit einer Befugnis zu weitergehenden heimlichen Online-Durchsuchungen von IT-Systemen.
Generell werden die Rechtsgrundlagen für die präventive Telekommunikationsüberwachung ausgebaut und die Abrufkompetenzen der Ermittler etwa von Bestands-, Verbindungs- und Standortdaten erweitert. Zum großen Lausch- kommt ein entsprechender Spähangriff dazu: Die Polizei darf in einer Wohnung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel künftig auch Bildaufnahmen verdächtiger Personen anfertigen und übertragen, wenn dies zur Abwehr einer "dringenden Gefahr" unerlässlich ist.
Neue Chance auf Streckenradar
Mit der Reform geht auch eine gesetzliche Basis für die die streckenbezogene Geschwindigkeitskontrolle ("Section Control") einher. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte erst am Freitag einen vorläufigen Stopp für den Pilotbetrieb des bundesweit ersten Streckenradar an der B6 bei Laatzen bestätigt. Die Polizeidirektion kann nun nach Inkrafttreten der Gesetzesreform am 1. Juni noch einmal gerichtlich prüfen lassen, ob es dann "eine taugliche Rechtsgrundlage" für die Überwachungsmaßnahme gibt. Es herrschen nach wie vor Zweifel, ob das Land für diese Form der Geschwindigkeitsmessung die Gesetzgebungskompetenz besitzt und ob das Instrument mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Autofahrer vereinbar ist.
Neu ist im Polizeigesetz auch die Lizenz für die Ordnungshüter, wonach sie "Gefährder" mit einer elektronischen Fußfessel mit Richtergenehmigung überwachen und dabei erhobene Daten auch zu einem Bewegungsbild verdichten dürfen. Für eine bessere Terrorismusbekämpfung soll auch die Präventivhaft auf bis zu 35 Tage ausgeweitet werden. Im ursprünglichen Gesetzentwurf der niedersächsischen Regierung waren maximal 74 Tage geplant, die CDU hatte eine Frist von bis zu 18 Monaten gefordert.
Kritik von DatenschĂĽtzern
Generell sei die Initiative der Exekutive "datenschutzrechtlich ein Torso und indiskutabel" gewesen, begrüßt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel einige Nachbesserungen der großen Koalition. Sie hatte zuvor scharfe Kritik an dem Vorhaben geübt. Für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum seien nun etwa erstmals Höchstspeicherfristen vorgesehen: Bildmaterial dürfe in der Regel nicht länger als sechs Wochen gespeichert werden. Thiel monierte aber, dass nach wie vor die "Eingriffsschwellen für viele polizeiliche Maßnahmen ohne stichhaltige Begründung herabgesetzt" würden. Der Gesetzgeber habe ferner die europäischen Vorgaben aus der Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz sowie das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Kfz-Kennzeichen-Scannern nicht umgesetzt.
Am Wochenende waren noch einmal zahlreiche Bürger gegen die Verschärfungen auf die Straße gegangen. Die Grünen und die FDP aus der Opposition suchen nun Mitstreiter im Landtag für eine Normenkontrollklage beim Staatsgerichtshof. (axk)