Sachsen: Hunderte Ermittlungsverfahren wegen Extremismus und Cybercrime

Sachsen verzeichnet einen Anstieg bei Cybercrime-Fällen für das Jahr 2021. Rechtsextrem motivierte Straftaten fanden zu gut einem Viertel im Internet statt.

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(Bild: nepool/Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften sind im vergangenen Jahr mehr als 2700 Ermittlungsverfahren zu extremistischen Straftaten eingegangen. Während die Fälle im Bereich "Innerer Frieden rechts" zurückgingen, gab es bei Cybercrime im Vergleich zu 2020 deutlich mehr Arbeit, wie aus der von der Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage übermittelten Statistik hervorgeht. Danach erhöhte sich dort die Zahl neuer Verfahren gegenüber 2020 deutlich – von 9283 auf 12.416. Im Vergleich zu 2017 ist das ein Plus von rund 43 Prozent und der Trend geht seit 2019 deutlich nach oben. Nur in etwa jedem dritten Fall waren Tatverdächtige bekannt.

Im Bereich Rechtsextremismus sank die Zahl der Verfahrenseingänge gegenüber dem Vorjahr von 2228 auf 1831. Zu gut einem Viertel handelte es sich um Straftaten im Internet, meist per E-Mail; 235 waren den Angaben zufolge fremdenfeindlich motiviert oder hatten einen antisemitischen Hintergrund. Ermittelt wurde wegen Verbreitung von Propagandamitteln, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Landfriedensbruchs und Körperverletzung – auch in schwerer Form – oder Volksverhetzung. Die insgesamt 1176 Beschuldigten waren größtenteils Erwachsene, es waren aber auch 348 unter 21 Jahren darunter.

1105 Verfahren wurden eingestellt, mangels Täter oder wegen zu geringer Schuld, gegen Auflagen oder erzieherische Maßnahmen bei Jugendlichen. Es gab 26 Freisprüche, 399 Beschuldigte wurden verurteilt. Bei 24 von ihnen verhängten Richter erzieherische Maßnahmen, 230 erhielten Geldstrafen und 85 eine Jugend- oder Freiheitsstrafe. Die meisten davon wurden zur Bewährung ausgesetzt – nur sieben lagen über der Grenze von zwei Jahren.

Im Bereich Linksextremismus wurden 2021 insgesamt 879 Verfahren geführt, bei weniger als der Hälfte (359) waren Tatverdächtige bekannt. Ermittelt wurde vor allem wegen Sachbeschädigung, Brandstiftung, Nötigung, Diebstahls, Beleidigung, Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, aber auch Beleidigung, Hausfriedensbruchs oder gefährlicher Körperverletzung. Anfang 2022 waren noch 107 der Verfahren anhängig. Vergleichszahlen aus 2020 gibt es in diesem Bereich nicht.

In 154 Fällen wurden Verfahren gegen unbekannt eingestellt, weil der Vorwurf nicht erhärtet werden konnte oder die Schuld zu gering war. In 55 Fällen gab es eine Anklage oder wurde ein Strafbefehl beantragt, meistens im Bereich des Jugendrechts. 71 Verfahren wurden anderweitig erledigt, etwa durch Abgabe an eine andere Behörde oder in Verbindung mit anderen Ermittlungen. 472 der Verfahren wurden eingestellt, 13 auf andere Weise erledigt – und 35 waren Ende Januar 2022 noch anhängig.

(kbe)