Schaar fordert klare Regeln für den Datenschutz

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach sich dafür aus, das Datenschutzrecht zu modernisieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 56 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Das Datenschutzrecht muss nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar dringend modernisiert werden. Derzeit gebe es eine "Vielzahl von Rechtsvorschriften", die zum Teil für dieselben Themen unterschiedliche Regeln vorsähen, sagte Schaar in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. "Das ist inkonsistent und schwer verständlich." Allein auf Bundesebene gebe es wohl mehrere hundert Datenschutzvorschriften. Schaar sprach sich dafür aus, die Vorschriften zu überprüfen, verständlicher zu formulieren und somit zweckmäßiger zu machen.

Ziel müsse sein, klare Regelungsstrukturen für alle Beteiligten, also für Unternehmen, öffentliche Stellen und Bürger zu schaffen, sagte der Beauftragte. "Das schafft mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen." Dabei könnten dann auch neue Aspekte, die das Internet betreffen, integriert werden. Insgesamt müssten die Bürger mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen, sagte Schaar auch angesichts der jüngsten Datenschutzskandale. Die Skandale hätten das Bewusstsein für Datenschutz geschärft - allerdings noch nicht weit genug. "Das Bewusstsein dafür, dass Datenschutz Chefsache ist, muss noch wachsen", sagte er.

Schaar mahnte abermals einen besseren Datenschutz für Beschäftigte an. Das geänderte Bundesdatenschutzgesetz, das am 1. September in Kraft trat, enthält bislang nur allgemeine Bestimmungen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten. Politiker von Union und SPD hatten angekündigt, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nach der Bundestagswahl in Angriff zu nehmen. Union und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, kein eigenes Gesetz zu schaffen, sondern den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestalten zu wollen. Schaar sagte, für ihn sei zweitrangig, ob es ein eigenes Gesetz geben solle oder nicht. "Entscheidend ist, für mich, was in den Regeln drinsteht." Klare Regelungen seien gleichermaßen im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Dabei gehe es vor allem um die Frage, wie viel Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein soll und wo die Grenzen sind. "Eine Rundumüberwachung oder eine heimliche Überwachung am Arbeitsplatz darf es nicht geben", sagte Schaar. Ein Mitarbeiter müsse erkennen können, wenn seine Daten erfasst würden und sich beispielsweise ein Systemadministrator auf seinen Computer schaltet. Laut Schaar ist es jedoch "leider recht weit verbreitete Praxis", dass Unternehmen Spionageprogramme einsetzten, um die Arbeit ihrer Mitarbeiter am Computer zu überwachen. "Diese Praxis muss ein Ende haben."

In den vergangenen Monaten waren in Deutschland eine Reihe von Datenpannen und -skandalen öffentlich geworden. Dazu gehörten die Bespitzelung von Lidl-Mitarbeitern, Datenschutz-Verletzungen bei der Deutschen Bahn und ein Sicherheitsloch auf der Internet-Plattform des Bundesagentur für Arbeit.

(bo)