Schadenersatzverfahren gegen Wahlmaschinenhersteller

Die Internetaktivisten Bev Harris and Jim March haben ein Qui-Tam-Verfahren gegen den US-Wahlmaschinenhersteller Diebold Election Systems eingereicht und treten in diesem Verfahren als so genannte "Whistleblower" auf.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die Internetaktivisten Bev Harris and Jim March haben ein so genanntes Qui-Tam-Verfahren gegen den US-Wahlmaschinenhersteller Diebold Election Systems eingereicht und treten in diesem Verfahren als so genannte "Whistleblower" auf.

In dieser Verfahrensform können Privatleute stellvertretend für den Staat auf Schadenersatz klagen. Die einzelnen Wahlbezirke können sich der Klage anschließen. Dem Unternehmen drohen damit Schadenersatzforderungen in bislang unbekannter Höhe, von denen 15 Prozent an die Whistleblower gehen. Harris und March glauben nachweisen zu können, dass der umstrittene Wahlmaschinenhersteller seine Produkte unter falschen Angaben an die kalifornischen Behörden verkauft hat und daher den Kaufpreis zurückerstatten muss.

Nach Angaben der Gruppe blackboxvoting.org ist das Verfahren bereits im November 2003 eingereicht worden, konnte aber erst jetzt öffentlich gemacht werden, um die Präsidentschafts-Vorwahlen in Kalifornien nicht zu gefährden. Das eigentliche Verfahren wird normalerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt -- die Gruppe argumentiert aber, dass diese Klausel in Fällen von überwiegendem öffentlichen Interesse nicht gelte. (wst)