Schäuble: Bundestrojaner gefährdet Datenschutz nicht
Das Bundesinnenministerium hat eine Liste mit Fragen und Antworten zum Streitthema verdeckter Online-Durchsuchungen veröffentlicht, die Bedenken von Bürgern gegenüber den geplanten Netzbespitzelungen zerstreuen soll.
Das Bundesinnenministerium hat eine Liste mit Fragen und Antworten zum Streitthema verdeckter Online-Durchsuchungen veröffentlicht, die Bedenken von Bürgern zerstreuen soll. Die von Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Ausforschung "informationstechnischer Systeme" diene "ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken" und werde als "letztes Mittel" verwendet, heißt es "zur Klarstellung" etwa in den Ausführungen. Dass Unionspolitiker bereits den Einsatz des so genannten Bundestrojaners etwa auch gegen gewaltbereite Fußballfans forderten, ist ihnen dagegen nicht zu entnehmen. Generell betont das Innenministerium, dass Online-Razzien "nicht flächendeckend" und "nicht zur Überwachung unbescholtener Bürger" durchgeführt werden sollten.
Den Datenschutz sieht die Berliner Behörde allgemein gewährleistet. Bevor Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) eine heimliche Online-Durchsuchung in die Wege leiten, prüfe ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob die benötigte Schnüffelsoftware auf einem PC einer Privatperson oder einer Firma installiert werden dürfe. Bei der Arbeit der Sicherheitsbehörden gelte zudem, dass diese die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beachten müssten. Ferner seien Vorgaben für die Kennzeichnung der Daten, für die Verwendung der Daten und Pflichten zum Löschen der Daten vorgesehen. Eine entsprechende Ermittlungsmaßnahme sei auch auf "höchstens drei Monate zu befristen", die Betroffenen müssten nach Abschluss über die heimliche Durchsuchung ihrer Gerätschaften prinzipiell benachrichtigt werden.
Sicherheitsbedenken müsse die Bevölkerung ebenfalls nicht haben, knüpft das Ministerium an seine früheren Ausführungen gegenüber der SPD-Bundestagsfraktion sowie dem Bundesjustizministerium an. "Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen", heißt es in Schäubles Haus bestimmt. Dritten werde somit ein Eindringen in den betroffenen Rechner durch den Einsatz des Bundestrojaners nicht erleichtert. Außerdem werde sichergestellt, dass die Software "keine eigenen Verbreitungsroutinen und einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch durch Dritte beinhaltet".
Über das Aufspielen des Spionagewerkzeugs auf IT-Systeme hält sich das Innenressort dieses Mal bedeckt. Im Sommer hatte die Ankündigung, auch gefälschte Behördenmails als Transportmittel nutzen zu wollen, für besondere Empörung gesorgt. Das Ministerium schließt allein aus, dass Dritte wie Dienstleister oder Provider zum aktiven Mitwirken beim Zugriff auf gespeicherte Daten eines Kunden verpflichtet werden sollten. Generell würde es aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nur zu einer "sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen kommen".
Die gewonnenen Daten werden bei einer Durchsuchung laut den Erläuterungen unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente quasi vorselektiert, sodass für die manuelle Analyse und die eigentliche Informationsübertragung ans BKA ein "überschaubarer Datenbestand" verbleibe. Der Transfer erfolge "derart verschlüsselt, dass der Zugriff Dritter hierauf ausgeschlossen ist und die übermittelten Daten durch hohe Datenschutzstandards geschützt sind". Die übertragenen Informationen würden weiter "nach den bewährten Vorschriften über die Behandlung von Asservaten des BKA, die mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt sind, behandelt".
Wirklich neu sind die vorgetragenen Aspekte für Beobachter der hitzig geführten Auseinandersetzung um den Bundestrojaner insgesamt nicht. Erstaunlich ist nur, dass das Ministerium das Vorhaben wie eine längst beschlossene, problemlos durchführbare Ermittlungsmaßnahme darstellt und den Konjunktiv erst gar nicht bemüht – die Maßnahme ist aber auf Bundesebene bislang keineswegs beschlossene Sache, und auch die Umsetzung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wird gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft, das wohl eine Grundsatzentscheidung zur Online-Durchsuchung fällen wird. Am Wochenende war aber bekannt geworden, dass Schäuble den Stopp für das Entwicklungsprojekt beim BKA für den Bundestrojaner gerade wieder aufgehoben hat. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, plädierte dagegen gerade für eine Stärkung der Internet-Qualifikation der Fahnder. Es müssten vor allem besondere technische und psychologische Fähigkeiten stärker vermittelt und dafür Geld in die Hand genommen werden. Im Blick hatte Jansen dabei vor allem die Ausbildung der Beamten zur Verhinderung von Amokläufen, wie es die Kölner Polizei in einem aktuellen Fall für sich reklamiert. Der BDK-Chef verwies aber zugleich darauf, dass auch das umstrittene Feld verdeckter Online-Durchsuchungen vor diesem Hintergrund noch einmal diskutiert werden müsse.
Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:
(Stefan Krempl) / (jk)