Schily begrüßt GPS-Fahndungsurteil

Das Bundesverfassungsgericht habe ein für die polizeiliche Ermittlungspraxis bedeutsames Instrument bestätigt und die Nutzung modernster technischer Methoden für die Kriminalitätsbekämpfung abgesichert, erklärte der Bundesinnenminister.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 222 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Innenminister Otto Schily hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Dienstag begrüßt, nach der die polizeiliche Überwachung mit dem satellitengestützten Ortungssystem GPS und die Verwertung der aus solchen Observationen gewonnenen Erkenntnisse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich nachdrücklich", ließ Schily in einer offiziellen Erklärung verlautbaren. "Derartige Informationen benötigt die Polizei, um Verdächtige und ihre Bewegungen genau orten zu können. Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein für die polizeiliche Ermittlungspraxis bedeutsames Instrument bestätigt und die Nutzung modernster technischer Methoden für die Kriminalitätsbekämpfung abgesichert."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vormittag die Verfassungsbeschwerde eines wegen vierfachen Mordversuchs und vier Sprengstoffanschlägen zu dreizehn Jahren Haft verurteilten Mitglieds der "Antiimperialistischen Zelle" zurückgewiesen, der in der GPS-Überwachung eine Verletzung seiner Grundrechte sah. Die Polizei hatte bei ihren Ermittlungen einen GPS-Empfänger im Auto des Verurteilten installiert. Durch die Auswertung der über mehrere Wochen erhobenen Positionsdaten konnten die Fahrbewegungen, Standorte und Standzeiten des PKW lückenlos nachvollzogen werden. Die Technik soll den Fahndern entscheidend dabei geholfen haben, dem Mann die vier Sprengstoffanschläge nachzuweisen. (pmz)