Schily erwägt Schadensersatzklagen gegen Nazi-Websites

Bundesinnenminister Schily meint, Urheber rechtsradikaler Websites im Ausland könnten zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden.

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Von
  • Florian Rötzer

In einem Gespräch mit der Welt am Sonntag kündigte Schily an, dass er Anfang September mit der US-Regierung sprechen wolle, um gegen rechtsextreme Websites vorgehen zu können, die von amerikanischen Providern gehostet werden. Überprüft werden soll, ob man nicht zivilrechtlich die Urheber rechtsradikaler Websites auf Schadenersatz verklagen könne – wegen ihrer "Wirkung auf Deutschland".

Ende letzten Jahres hatte der Bundesgerichtshof bereits beim Tatbestand der Volksverhetzung festgestellt, dass auch der Urheber von Webseiten im Ausland, auf denen der Holocaust geleugnet wird, nach deutschem Recht bestraft werden kann (siehe Leugnung des Holocaust im Internet nach deutschem Recht strafbar). Die Inhalte, die in diesem Fall auf einem Server in Australien lagen, seien weltweit abrufbar und daher geeignet, so das Urteil, den "öffentlichen Frieden" auch hierzulande zu stören. Der "tatsächliche Eintritt einer Friedensstörung" sei dazu nicht notwendig, es genüge ein "abstraktes Gefährdungsdelikt". Offenbar will Schily ähnlich vorgehen, allerdings kann der Autor der vom Bundesgerichtshof inkriminierten Webseiten nur dann belangt werden, wenn er nach Deutschland einreist. Daher will Schily offenbar zivilrechtlich vorgehen und auf Schadensersatz klagen.

Vor kurzem ist Schilys Ministerium wegen ungewöhnlicher Überlegungen eines Mitarbeiters zur Bekämpfung von Neonazi-Websites im Ausland in die Kritik geraten. Hackerangriffe auf Websites, die deutsches Recht verletzen, seien nicht notwendigerweise Unrecht, erklärte der Ministeriumsmitarbeiter dem Spiegel. Das Ministerium dementierte, stellte jedoch klar, dass man hier "keine rechtlich oder auch technisch zulässige Möglichkeit außer Acht" lassen dürfe.

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