Schleichwerbung: Vorwürfe gegen Youtube-Stars Y-Titty
Die Youtube-Berufsspaßvögel haben Ärger mit dem Fernseh-Establishment: In einem Magazinbeitrag des SWR wird der Vorwurf der Schleichwerbung erhoben, eine Behörde will prüfen.
Die auf Youtube sehr populären Berufskasper von Y-Titty sehen sich mit schweren Vorwürfen aus dem öffentlich-rechtlichen Lager konfrontiert: Das vom SWR produzierte Fernsehmagazin Report Mainz will Y-Titty und einen weiteren Youtube-Star bei Schleichwerbung in einigen Videos erwischt haben. Die Spaßvögel hätten "auf ihrem Kanal unter anderem Produkte von Samsung, McDonalds und Coca-Cola präsentiert, ohne dies ausreichend als kommerzielle Zusammenarbeit mit den Firmen zu kennzeichnen", heißt es beim SWR.
"Eine Zahl, die aufschreckt: Schon Dreizehnjährige verbringen täglich gut zwei Stunden im Internet", moderiert Fritz Frey den Beitrag an. "Und was sie da so treiben, wir Eltern haben da ehrlich gesagt oft keine Ahnung." Jetzt wissen die Eltern: Die lieben Kleinen gucken Y-Titty. Zum Beispiel das Video, in dem "die Jungs" von Y-Titty offenbar auf Kosten von Samsung auf ein Musikfestival fahren und dort ein paar Outdoor-Handys des Herstellers auf den Boden schmeißen.
Experte: "Schleichwerbung"
Das TV-Magazin zieht den Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten als Experten hinzu. "Wenn da Absicht dahinter steht und auch Geld fließt und ein Auftrag erteilt wird dieses Produkt zu zeigen, das ist Schleichwerbung", ist Jürgen Brautmeier nach Sichtung des Videomaterials sicher.
Y-Titty hat 2,8 Millionen Abonnenten auf Youtube. Die Videos werden von hunderttausenden zumeist jungen Menschen gesehen – das ist eine attraktive Zielgruppe. Vermarktet wird Y-Titty von der Münchner Firma Mediakraft. Die weist den Schleichwerbevorwurf weit von sich. "Der gesetzliche Grundsatz der Trennung von Werbung von redaktionellen Inhalten wird von uns und unseren Partnern beachtet. Die Kennzeichnung erfolgt auf klare Weise", erklärt das Unternehmen in einer Stellungnahme.
Auch der Rechtsanwalt der Künstlerformation Y-Titty weist die Vorwürfe zurück. "Videos unserer Mandanten erhalten weder Kaufaufforderungen noch rücken sie Produkte werbend in den Mittelpunkt", sagt er gegenüber dem SWR. Wenn Videos unterstützt würden, dann werde dies in gebotenem Umfang deutlich gemacht. Ein klares Dementi klingt anders.
"Danke Samsung!"
Was Mediakraft und der Anwalt wohl meinen: Zu Beginn des Videos über den Festivalbesuch sagt einer der Y-Titty-Akteure: "Samsung war so freundlich und hat gesagt, wir können da hin." Und vor dem Segment, in dem zwei Outdoor-Smartphones des südkoreanischen Herstellers auf den Boden fliegen, sagt der andere Y-Titty-Spaßvogel: "Und da hat Samsung uns so ein Galaxy S4 Active gegeben." Dazu steht in dem Informationskasten unter dem Video: "Vielen Dank an Samsung!".
Den öffentlich-rechtlichen Kritikern ist das als Kennzeichnung "nicht ausreichend". Im Fernsehen müsste da "Unterstützt durch Produktplatzierung" eingeblendet werden. Offenbar wollen die Sender, dass für alle die gleichen Regeln gelten, wenn sich Y-Titty jetzt auch an den Fleischtöpfen labt, die vorher dem Fernsehen vorbehalten waren. Immerhin hat der Beitrag von Report Mainz bewirkt, dass "die für die Überwachung von Mediakraft zuständige Bezirksregierung Mittelfranken ein Prüfungsverfahren eingeleitet" hat.
[Update 29.03.2014, 15:45h: Die Bezirksregierung Mittelfranken sah sich inzwischen genötigt, die Darstellung des SWR zu präzisieren. Es werde derzeit geprüft, wer für die fraglichen Videos verantwortlich sei, teilte die Bezirksregierung der Mainpost mit. Allerdings seien bisher "keine Ermittlungen wegen des Verdachts der Schleichwerbung eingeleitet" worden.]
Punkt für den SWR: "Die Jungs" machen in dem Video, was Jungs so machen – sie spielen ständig an ihren Handys rum. Über die Frage, was "werbend in den Mittelpunkt rücken" bedeutet, lässt sich anhand des Videos also schön diskutieren.
Update 04.02.2016: Wie die Bezirksregierung Mittelfranken inzwischen mitteilt, hat sie nie ein Verfahren gegen Mediakraft oder die Youtuber eingeleitet. In einem Schreiben der Behörde heißt es, die Angelegenheit habe sich "für uns erledigt". (vbr)