Schleichwerbung für Kinder: EU-Verbraucherschützer gehen gegen TikTok vor

Der Europäische Verbraucherverband sieht auf der Videoplattform TikTok einige Praktiken, die gegen den Verbraucherschutz und gegen die DSGVO verstoßen.

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Beispiele für Schleichwerbung auf TikTok aus Katalonien.

(Bild: BEUC)

Lesezeit: 2 Min.

Verstecktes Marketing, aggressive Werbetechniken, die auf Kinder abzielen, und Vertragsklauseln in den Richtlinien, die als irreführend und verwirrend angesehen werden könnten – das sind Vorwürfe, die der Europäische Verbraucherverband (BEUC) an TikTok richtet. Auch schütze die Videoplattform Kinder nicht vor unangemessenen oder schädlichen Inhalten.

Nun will die EU-Kommission die Geschäftspraktiken der Videoplattform überprüfen. Dazu hat sie laut Mitteilung gemeinsamen mit dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden einen formellen Dialog mit TikTok eingeleitet.

Nutzer und Nutzerinnen würden beispielsweise dazu veranlasst, an "Branded Hashtag Challenges" teilzunehmen, bei denen sie ermutigt werden, Inhalte für bestimmte Produkte zu erstellen, schilderte der BEUC im Februar dieses Jahres (PDF). Da beliebte Influencer oft der Ausgangspunkt solcher Challenges seien, werde die kommerzielle Absicht meist verschleiert. TikTok prüfe möglicherweise auch nicht eingehend, wenn es darum geht, Kinder vor unangemessenen Inhalten wie Videos zu schützen, die suggestive Inhalte zeigen.

Auf TikTok können Nutzer und Nutzerinnen "Münzen" kaufen, mit denen sie virtuelle Geschenke für TikTok-Prominente erwerben können, die sie mögen. Laut eigener Richtlinie für diese virtuellen Gegenstände könne TikTok beispielsweise den Wechselkurs zwischen den Münzen und den Geschenken ändern und so die Finanztransaktion möglicherweise zu seinen eigenen Gunsten verzerren.

Auch sind nach Meinung der Verbrauchschützer mehrere Begriffe in TikToks Nutzungsbedingungen unklar, zweideutig und begünstigen das Unternehmen. So räume sich TikTok beispielsweise ein unwiderrufliches Recht ein, die von den Nutzern und Nutzerinnen veröffentlichten Videos ohne Vergütung zu verwenden, zu verbreiten und zu reproduzieren.

TikTok informiere seine Nutzer und Nutzerinnen nicht klar – insbesondere in einer für Kinder verständlichen Weise – darüber, welche personenbezogenen Daten wofür erhoben werden. Einige dieser sowie andere Praktiken verstießen möglicherweise gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

"In der Europäischen Union ist es verboten, Kinder und Minderjährige mit Schleichwerbung wie Bannern in Videos anzusprechen. Der Dialog, den wir heute einleiten, soll TikTok dabei unterstützen, die EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher einzuhalten", erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. TikTok hat nun einen Monat Zeit, um zu antworten und mit der Kommission und dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammenzuarbeiten.

(anw)