Scholz legt Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz vor

Laut dem Entwurf aus dem Bundarbeitsministerium sollen Betriebe künftig einen unabhängigen Beauftragten für den Datenschutz der Mitarbeiter erhalten, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Nach zahlreichen Datenskandalen bei großen Unternehmen legt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) an diesem Freitag einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz vor. Danach sollen Betriebe künftig einen unabhängigen Beauftragten für den Datenschutz der Mitarbeiter erhalten, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Scholz sagte der Zeitung, der Datenschutz sei eines der drängendsten Bürgerrechtsthemen unserer Zeit. Dies gelte besonders für das Arbeitsverhältnis.

Der Gesetzentwurf kann vor der Bundestagswahl am 27. September nicht mehr beraten und beschlossen werden. Er müsste in der nächsten Legislaturperiode erneut vorgelegt werden. Auf dieses Vorgehen hatten sich Regierung, Datenschützer und Wirtschaft im Februar auf einem Datenschutzgipfel geeinigt.

In dem Gesetzesentwurf sind der Zeitung zufolge enge Grenzen für die Videoüberwachung und das Überwachen von E-Mail- sowie Telefonverkehr am Arbeitsplatz vorgesehen. Bei Verstößen soll der Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts haben. Erstmals werde das Fragerecht des Arbeitgebers während der Bewerbungsphase in Paragrafen gefasst, außerdem das Verwenden von Bewerberdaten geregelt, die bei einer ungefragten Internet-Recherche des Arbeitgebers anfallen.

Scholz sagte, die Arbeitgeber benötigten natürlich Daten über ihre Beschäftigten. Diese seien aber nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu erheben. "Es wird daher ein generelles Verbot geben, im laufenden Beschäftigungsverhältnis nach medizinischen Befunden zu fragen oder Persönlichkeits- und Gesundheitsprofile anzulegen", kündigte der Arbeitsminister an.

Die Arbeitgeberverbände hatten Anfang des Jahres die bestehenden Regelungen im Prinzip für ausreichend befunden. In der Regierungskoalition von SPD und Union ist laut dem Bericht umstritten, wie streng der Datenschutz in den Betrieben zu regeln ist. Das Wirtschaftsministerium scheine in wichtigen Punkten anderer Meinung als das Arbeitsministerium zu sein, beispielsweise beim Datenschutzbeauftragten in Firmen, der nach den Plänen von Scholz nur mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bestellt oder abberufen werden soll.

Siehe dazu auch:

(anw)