Schrems-Beschwerde: Widerruf der Tracking-Einwilligung bei Meta ist zu schwierig

Max Schrems und sein Team sehen einen weiteren Fehler in Metas Abo-Modell, da der Ausstieg aus der alternativen gezielten Werbung zu umständlich und teuer ist.

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Paragraphen-Symbol und Facebook-Schriftzug

(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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Die vom österreichischen Juristen Max Schrems gegründete zivilgesellschaftliche Organisation Noyb wittert beim neuen Bezahlmodell von Meta für Facebook und Instagram einen weiteren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie hat daher am Donnerstag bereits ihre zweite Beschwerde gegen das Abo-System des Internetkonzerns bei der Datenschutzbehörde Österreichs eingereicht.

Der Grund: Wer bei der Nutzung der beiden sozialen Netzwerke keine personalisierte Werbung erhalten und nicht getrackt werden will, muss seit Anfang November 2023 bis zu 251,88 Euro pro Jahr bezahlen. Während ein Klick ausreicht, um der Überwachung der eigenen Vorlieben zuzustimmen, müssen Nutzer für ein späteres Opt-out einen komplizierten Prozess durchlaufen – und letztlich das kostenpflichtige Abonnement abschließen. Laut DSGVO muss der Widerruf der Einwilligung aber "so einfach" sein wie die Erteilung.

Massimiliano Gelmi, Datenschutzjurist bei noyb, hält die Rechtslage für eindeutig: "Es ist offensichtlich, dass die Zahlung von 251,88 Euro pro Jahr für den Widerruf nicht mit einem einfachen Klick auf die 'OK'-Schaltfläche vergleichbar ist." Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) führe monetäre Kosten sogar explizit als Beispiel für eine mit den Grundsätzen von Artikel 7 DSGVO unvereinbare Belastung in seinen einschlägigen Leitlinien an. Ferner müssten sich Betroffene durch mehrere Fenster und Banner hangeln, um die Möglichkeit des Widerrufs überhaupt zu finden. Noyb fordert daher eine einfache Opt-out-Variante ohne Zwangsgebühr und ein Bußgeld für Meta.

Der Fall wird voraussichtlich bei der irischen Datenschutzbehörde landen, die für den Plattformbetreiber in der EU zuständig ist. Grundsätzlich hat sich Noyb schon im November über den Einwilligungsprozess und damit verknüpfte neue Tricks beschwert. Auch der europäische Verbraucherverband Beuc will zusammen mit 19 seiner nationalen Mitglieder das Bezahlmodell bei Facebook und Instagram mit Verweis auf die DSGVO zu Fall bringen.

(mho)