"Schumi" lässt Anti-Abmahn-Site abmahnen

Advograf.de bekommt eine Abmahnung vom Formel-1-Fahrer und holt sich juristischen Beistand beim Münchener Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth.

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Von
  • Holger Dambeck

Wegen eines Online-Artikels hat Formel-1-Pilot Michael Schumacher die Website Advograf.de abmahnen lassen. Bei der Suche nach juristischem Beistand spielte das Online-Magazin gegen den Abmahnwahn verkehrte Welt und engagierte den Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth. Die Advograf-Site war als Reaktion auf die Abmahnungen etwa in Sachen FTP-Explorer entstanden, die Gravenreuth im Auftrag der Firma Symicron durchführte.

Hintergrund der ungewöhnlichen Zusammenarbeit ist eine frühere Abmahnung des Rechtsanwalts Nils Harder gegen die Website michas-formel1-site.de. Harder vertritt dabei die Interessen des Formel-1-Fahrers Michael Schumacher. Die Betreiber der Site, der 18jährige Michael Stanka und sein Patenonkel Ernst Gierer, wandten sich nach Erhalt der Abmahnung an die Advograf-Redaktion. Advograf-Herausgeber Alexander Kleinjung empfahl den Abgemahnten, sich vom Münchner Anwalt Gravenreuth vertreten zu lassen. Dieser hatte sich nach Rückfrage von Kleinjung dazu bereit erklärt. "Gravenreuth ist sicherlich ein gerissener Hund", begründete Kleinjung seine Empfehlung. Er kenne sich einfach sehr gut in der Materie aus.

Auf Gravenreuths Know-how in Sachen Abmahnungen vertraut Kleinjung inzwischen selbst, nachdem auch die Advograf-Redaktion am 14. August Post vom Schuhmacher-Anwalt Harder bekommen hatte. Harder schrieb in der Abmahnung, der Advograf-Artikel zum Streit um die Website michas-formel1-site.de erwecke den Eindruck, Schumacher lasse "arme mittellose Schüler" abmahnen und verletze deshalb die Geschäftsehre des Formel-1-Piloten.

Um eine gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden, gab Advograf eine Unterlassungserklärung gegenüber Schumacher ab. Advograf verwahrte sich jedoch gegen die zu erwartenden Kosten der Abmahnung. Kurioserweise beruft sich Gravenreuth dabei auf ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 20. Februar, das die Kostenerstattung einer von Gravenreuth selbst verschickten Abmahnung ablehnte. (hod)