Schweiz: Zwei Monate Gefängnis für Virentools

Das eidgenössische Obergericht verurteilte gestern einen 30-jährigen EDV-Experten wegen Anleitung zur Datenbeschädigung.

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Von
  • Tim Gerber

Das eidgenössische Obergericht verurteilte am gestrigen Donnerstag einen 30-jährigen EDV-Experten wegen "Datenbeschädigung". Er hatte eine CD-ROM mit Anleitungen und Quellcodes zum Virenbau vertrieben. Die eidgenössische Staatsanwaltschaft hat auf dieses Leiturteil nur gewartet, um gegen weitere Fälle von Computerkriminalität vorgehen zu können. Das Gericht hat mit seinem Urteil die Vorinstanz bestätigt und das Strafmaß sogar drastisch erhöht: Auf zwei Monate Haft und 5000 Franken Bußgeld lautet das Urteil. Das Bezirksgericht Zürich hatte zuvor lediglich 300 Franken Bußgeld verhängt.

Das Urteil ist jedoch nicht ohne weiteres auf deutsche Verhältnisse übertragbar. Hier müsste eine konkrete Datenbeschädigung vorliegen, zu der nachweislich die verbreiteten Tools verwendet wurden. Außerdem müsste der in Betracht kommende Täter dies mindestens "billigend in Kauf genommen" haben. Erst dann könnte man von strafbarer Mittäterschaft oder Beihilfe sprechen.

In der Schweiz ist das etwas anders: "Hier ist man mit der Auslegung von Straftatbeständen etwas pragmatischer und großzügiger als in Deutschland", kommentiert die Strafrechtsexpertin Angela Augustin von der Uni Basel. Außerdem sieht das Schweizer Strafrecht den Tatbestand der Anleitung zur Datenbeschädigung ausdrücklich vor. (tig)