Schweizer Behörden sehen Missbrauch marktbeherrschender Stellung durch Swisscom

Der größte Schweizer Telekommunikationskonzern hat nach Auffassung des Sekretariats der Wettbewerbskommission bei der Preisgestaltung von ADSL-Vorleistungen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und Konkurrenten behindert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 17 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Schon wieder ein blauer Brief für den größten Schweizer Telekommunikationskonzern: Die Swisscom hat nach Auffassung des Sekretariats der Wettbewerbskommission bei der Preisgestaltung von ADSL-Vorleistungenn ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Die Wettbewerbskommission (WEKO) als Entscheidungsinstanz wurde deshalb aufgefordert, diesen Missbrauch zu ahnden und eine Sanktion gegen Swisscom zu verhängen. Laut Swisscom soll das Unternehmen eine Strafe von 237 Millionen Franken (rund 158 Millionen Euro) zahlen.

Swisscom unterbreitet als Großhändler anderen Dienstleistern wie Sunrise, Tele2, VTX oder Green ADSL-Vorleistungsangebote für Breitbanddienste und ist zugleich mit der Marke Bluewin selbst als ADSL-Anbieter tätig. Laut WEKO-Sekretariat berechnet Swisscom den Konkurrenten aber überhöhte Preise für das Vorleistungsangebot, was dazu führe, dass die betroffenen ISPs bei der Vermarktung ihres ADSL-Geschäfts im Wettbewerb mit Swisscom/Bluewin behindert seien.

In einer ersten Reaktion zeigte sich Swisscom "über Inhalt und Zeitpunkt des Antrags befremdet". Zum einen, erklärt das Unternehmen, müsse zunächst eine Marktbeherrschung der Swisscom bei ADSL-Diensten festgestellt werden. Die Beurteilung dieser Frage sei derzeit aber noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Zum anderen werde dort ebenfalls gerade geprüft, ob gegen die Preisgestaltung eines Unternehmens Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung keine Marktbeherrschung rechtsgültig festgestellt wurde und die von der WEKO als zulässig erachteten Preise gar nicht bekannt waren. (Tom Sperlich) / (pmz)