Schweizer Parlament feilt noch an neuen Rundfunkgebühren

Auch in der Schweiz sollen bald jeder Haushalt und viele Unternehmen Rundfunk-Abgaben zahlen – unabhängig davon, ob ein Gerät vorhanden ist. Jetzt hat die zweite Kammer des Parlaments grundsätzlich grünes Licht gegeben, will aber noch Änderungen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 61 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Nach der Zustimmung des Nationalrats hat am Donnerstag die zweite Kammer des Schweizer Parlaments den Weg für eine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht freigemacht. Damit ist die geplante Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) einen wichtigen Schritt weiter. Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, will das Gebührensystem den veränderten technischen Gegebenheiten anpassen.

Weil man Fernsehen auch auf dem Handy gucken kann, will die Schweizer Regierung den Systemwechsel bei den Gebühren.

(Bild: dpa)

Während sich der Nationalrat für auf fünf Jahre befristete Ausnahmen von der allgemeinen Gebührenpflicht ausgesprochen hatte, um etwa Haushalte ohne Fernseher zu entlasten, will der Ständerat davon nichts wissen. Auch die Regierung ist gegen Ausnahmen. 99,4 Prozent der Haushalte verfügen über irgendein Empfangsgerät, sagte die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard. Man wolle ein einfacheres System ohne aufwändige Kontrollen, eine Befreiung von der Gebührenpflicht sei daher nicht mehr zu rechtfertigen.

Die Schweizer vollziehen damit einen ähnlichen Systemwechsel wie Anfang 2013 in Deutschland: Die geräteabhängig erhobenen Rundfunkgebühren sollen einer allgemeinen Abgabe weichen, die jeder Haushalt zu leisten hat. Da so mehr Haushalte und Unternehmen zahlen, könne die Empfangsgebühr von heute 462 Franken (380 Euro) pro Haushalt und Jahr auf rund 400 Franken (330 Euro) gesenkt werden, erläuterte die Bundesrätin.

Bei den Detailberatungen zum RTVG folgte der Ständerat meistens dem Nationalrat. Doch brachte der Ständerat im Lauf der Debatte auch einige Änderungen gegenüber den Entwürfen des Erstrats an. So strich die kleine Kammer die vom Nationalrat eingefügte feststehende Aufteilung der Abgabenanteile (36 Prozent Radio und 64 Prozent Fernsehen) wieder aus dem Gesetzentwurf. Der Ständerat ist der Meinung, dass sich eine Festschreibung in der dynamischen Medienlandschaft als hinderlich erweisen würde. Wegen der Änderungen geht die Debatte nun noch einmal zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat. (vbr)