Schwere Bedenken im Bundesrat gegen neues BSI-Gesetz
Ausschüsse der Länderkammer halten die geplanten Überwachungsbefugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik potenziell für verfassungswidrig und fordern kürzere Speichermöglichkeiten von Nutzerdaten.
Im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Wie aus den Empfehlungen (PDF-Datei) der Ausschüsse der Länderkammer für die Verabschiedung einer Stellungnahme in der am Freitag anstehenden Plenarsitzung hervorgeht, stößt vor allem die im Raum stehende Erweiterung der Überwachungsbefugnisse der Bonner Behörde auf Kritik. Aber auch den Vorstoß zur Freigabe der Speicherung von Nutzerdaten durch die Anbieter von Telemediendiensten, die laut Bundesregierung nur zur Bekämpfung technischer Störungen greifen soll, lehnen Fachkreise im Bundesrat ab.
Dass das BSI künftig "Protokolldaten" aus dem Betrieb der Kommunikationstechnik des Bundes erheben, speichern und automatisiert auswerten sowie zur Abwehr von Schadprogrammen auch Telekommunikationsinhalte untersuchen können soll, geht dem Rechtsausschuss der Länderkammer zu weit. Er spricht von einem drohenden "gravierenden Eingriff" in die Grundrechte, der mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und dem Verbot von Datenanalysen "ins Blaue hinein" wohl kaum zu vereinbaren wäre. Entsprechende heimliche Befugnisse könnten zu "allgemeinen Einschüchterungseffekten" bei den Nutzern der betroffenen Kommunikationstechnik führen.
Weiter will der Rechtsausschuss gemeinsam mit den Innenausschuss erreichen, dass Diensteanbieter erhobene Daten über Nutzungsvorgänge "spätestens nach 24 Stunden zu löschen" hätten. Zudem seien die Betroffenen zu unterrichten, soweit und sobald dies ungefährlich möglich sei. Generell erkennen die beiden Gremien zwar das Bedürfnis nach einer Lizenz an, zur Eingrenzung und Beseitigung von Störungen Nutzungsdaten verwenden zu dürfen. Eine solche sei im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht aber zu konkretisieren und durch eine stärkere Zweckbindung zu flankieren.
Die Rechtspolitiker fordern ferner, dass eine Speicherung entsprechender Informationen nur nach Einwilligung der Betroffenen gestattet werden dürfe. Der Wirtschaftsausschuss drängt überdies darauf, die von ihm befürchteten "zu weit reichenden Eingriffe in Vergabeverfahren" durch die Vorgabe technischer Richtlinien zu korrigieren. Eigenentwicklungen des BSI etwa dürften nur eingesetzt werden, wenn vergleichbare Systeme am Markt nicht verfügbar seien. (Stefan Krempl) / (anw)