Selbstkontrollverein lehnt Dialer-Schutzgesetz ab

Nach dem Telekom-Verband BREKO hat sich auch der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste gegen die Gesetzesänderung zum Schutz vor 0190-Abzocke ausgesprochen.

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Von
  • Christian Persson

Nach dem Telekom-Verband BREKO hat sich auch der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) gegen die vom Bundeskabinett vorgesehene Gesetzesänderung zum Schutz vor 0190-Abzocke ausgesprochen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bezeichnet der Verein die geplante Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung als "unsystematischen, populistischen Schnellschuss". Dem Ziel, die Verbraucher vor kriminellen Machenschaften zu schützen, komme man damit keinen Schritt näher.

"Die vom Bundeswirtschaftsministerium veranlasste Verordnungsänderung zielt auf einen schnellen medialen Erfolg von Verbraucherministerin Künast – an der Praxis geht sie vollkommen vorbei“, erklärte der FST-Vorsitzende Hans-Joachim Kruse. Zudem weise man den von der Verbraucherschutzministerin Renate Künast erhobenen Vorwurf, die Selbstkontrolle der Branche habe komplett versagt, entschieden zurück. "Im Gegenteil: Obwohl der Bundeswirtschaftminister es seinerseits verabsäumt hat, uns die rechtliche Grundlage für eine noch effektivere Arbeit zu geben, haben wir eine hervorragende Leistungsbilanz aufzuweisen“, so Kruse. So sei beispielsweise das Problem von Jugendschutzverletzungen "im Bereich 0190 nicht mehr existent" und auch die Pflicht zur Preisauszeichnung werde "im Wesentlichen erfüllt". Problematisch seien hingegen die Nicht-FST-Mitglieder: "Diese machen fast 70 Prozent der uns vorgelegten Beschwerden aus.“

Zur Begründung seiner ablehnenden Haltung führt der Selbstkontrollverein lediglich an, er betrachte die vorgesehenen Änderung "in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht als außerordentlich kritisch". Demgegenüber hatte sich der BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann konkreter geäußert: Er kritisierte die Regelung, wonach neben dem Namen anderer Anbieter von Netzdienstleistungen, die der Kunde genutzt hat, künftig auch deren ladungsfähige Anschrift in der Telefonrechnung aufgeführt werden muss, als undurchführbar. Es sei ein "Ding der Unmöglichkeit", in der Kette wiederholter Weitervermietungen von 0190-Nummern den Letzten auszumachen. Die Kritik beruht aber offenbar auf einem Irrtum, denn die in der Verordnung bezeichneten "Anbieter von Netzleistungen" sind nicht die Betreiber der 0190-Nummern, sondern die Unternehmen, denen die Regulierungsbehörde die Nummernblöcke zugeteilt hat. (cp)