Shopping-Apps: Verbraucherschützer empfehlen Wachsamkeit

Shopping-Apps versprechen Rabatte, wenn man sie nutzt. Doch welche Daten Nutzer dabei preisgeben, sollten sie sich gut überlegen.

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Frau am Shoppen mit App auf Smartphone

In Shopping-Apps mit Daten bezahlen

(Bild: Verbraucherzentrale NRW/adpic)

Lesezeit: 2 Min.
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Beim Einkaufen über das Smartphone nutzen viele Menschen Shopping-Apps. Sie versprechen Rabatte, doch diese Vorteile bezahlen Nutzer in der Regel mit ihren Daten. Daher weist die Verbraucherzentrale erneut darauf hin, wachsam zu sein. Die Apps sammeln Informationen zum Kaufverhalten, "um noch zielgerichteter werben und letztlich verkaufen zu können", sagt Rechtsexpertin Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW in einem Interview. Bei allen "noch so kundenfreundlich anmutenden Vorteilen" dürfe man nicht vergessen, "dass es sich im Kern um Kundenbindungsprogramme handelt".

Wer maßgeschneiderte Angebote als Vorteil sieht, könne laut Steffen "unbewusst zu möglicherweise unnötigen Käufen bewegt werden". Der Spareffekt sei dann futsch, auch, wenn Verbraucher sich von "vermeintlichen Angeboten locken lassen" und die Preise dann nicht mehr mit Angeboten der Konkurrenz vergleichen. Es drohe ein Scheuklappeneffekt. Doch die "digitale Version einer Kundenkarte" verfügt über viel mehr Funktionen.

Es lassen sich nicht nur Treuepunkte sammeln, die Shopping-Apps sind wie ein digitaler Werbekatalog, bei dem sich online auch Einkaufszettel anlegen lassen. Teilweise ist es – je nach Anbieter – sogar möglich, Einkäufe über die App zu bezahlen. Viele erhoffen sich Ersparnisse durch "Exklusivrabatte, Treuepunkte oder Prämien". Zudem passen Händler ihre Preise beim Online-Shopping auch automatisch an. Durch die meist kurzfristigen Änderungen optimieren sie ihre Verkaufszahlen und Margen, erklärt Steffen. So lässt sich möglichst viel Gewinn erzielen.

Je weniger Daten gesammelt werden, desto besser. Wer solche Apps dennoch nutzen will, sollte sich gut überlegen, welche optionale Angaben er beim Start beziehungsweise bei der Registrierung in der Shopping-App angibt. Auch die Ortung, weitere Zugriffsberechtigungen und Push-Benachrichtigungen müssen nicht aktiviert sein. "Letztlich muss jeder selbst für sich entscheiden, ob der vielleicht geringe finanzielle Vorteil – im Gleichgewicht mit dem ist, was man über sich preisgibt", so Steffen.

Erst kürzlich hat die Verbraucherzentrale NRW vor der Wish-ähnlichen Shopping-App Temu gewarnt, die gerade die App-Stores erobert. Elektrische Geräte, die dort erworben werden, verfügen zudem laut WDR-Recherchen beispielsweise nicht über ein CE-Kennzeichen, die etwa für Haushaltsgegenstände und Spielzeug in der EU verpflichtend sind. Mit dem CE-Kennzeichen erklärt der Hersteller, dass das Produkt den in der EU gültigen Richtlinien entspricht.

(mack)