Sicherheitsforscher dürfen Ergebnisse über Mifare-Chip veröffentlichen

Das Gericht im niederländischen Arnhem hat die Klage des Chipherstellers NXP gegen die Veröffentlichung eines Artikels über Sicherheitsmängel im Mifare-Chip zurückgewiesen.

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Von
  • Dr. Harald Bögeholz

Das Gericht im niederländischen Arnhem hat die Klage des Chipherstellers NXP gegen die Radboud University Nijmegen zurückgewiesen. Den Forschern sollte untersagt werden, einen wissenschaftlichen Artikel zu veröffentlichen, in dem sie Sicherheitsmängel in einem von NXP gefertigten RFID-Chip namens Mifare Classic offenlegen.

In seiner Begründung beruft sich das Gericht auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Freiheit der Meinungsäußerung garantiert. Das umfasst auch die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse.

Der Mifare-Chip ist Schätzungen zufolge milliardenfach im Einsatz, beispielsweise als Zahlungsmittel im öffentlichen Nahverkehr oder für die Gebäudezugangskontrolle. Durch den Sicherheitsmangel ist es unter andem möglich, Karten drahtlos auszulesen und zu klonen (c't berichtete in Heft 8/08).

Siehe dazu auch:

(bo)