Sichtbar unscharf
Nur in Deutschland konnten Immobilienbesitzer und -bewohner vorab Einspruch gegen die VeroÌffentlichung von Bildern ihrer HaÌuser und Wohnungen einlegen. Was jetzt online zu sehen ist, stoÌĂt manchem auf.
Prinzipiell funktioniert Google Street View in Deutschland genauso wie in den 26 anderen LĂ€ndern, fĂŒr die der Internet-Konzern die systematisch aufgenommenen Panoramafotos von kompletten StraĂenzĂŒgen online gestellt hat: Man tippt die gewĂŒnschte Adresse in den Suchschlitz auf Google Maps, klickt dann auf die Ortsmarke und findet in der aufpoppenden Sprechblase einen Link zum passenden Street-View-Panorama, in dem man sich umschauen und per Doppelklick zum nĂ€chsten Rundumbild hangeln kann.
Auf mobilen GerĂ€ten gibt es die StraĂenbilder ebenfalls, nur der Zugang funktioniert anders: Beim iPad oder bei Android-Smartphones legt man beispielsweise seinen Finger etwas lĂ€nger auf die gewĂŒnschte Stelle der Karte. Auf dem Bildschirm des Apple-Tabletts erscheint dann eine Ortsmarke mit dem roten Symbol eines MĂ€nnchens, auf das man zum Eintauchen ins Panorama tippt. Googles Fahrzeug- und FuĂgĂ€ngernavigation Maps Navigation Beta fĂŒr Android ab 1.6 zeigt bei Ankunft das Street-View-Foto der Zieladresse. Klickt man wĂ€hrend der Navigation auf die obere Leiste und dann auf die eingeblendete Figur, startet der Street-View-Modus. Darin kann man sich durch eine Bildfolge aller Abbiegungen der Strecke durchklicken oder sie wĂ€hrend der Fahrt einblenden lassen. Die ins Bild eingezeichneten Abbiegehinweise treffen allerdings selten die tatsĂ€chliche Spur und sind deshalb keine groĂe Orientierungshilfe.
Auf welcher Plattform auch immer man Street View benutzt â das Kern-Bildmaterial ist in allen FĂ€llen identisch. Allerdings fehlen in den mobilen Versionen die Zusatzfotos des Ortes aus Internet-Communities wie Panoramio und Flickr.
Teilverpixelt
In Deutschland stöĂt man bei Street View auf HĂ€user, die wie hinter Milchglas versteckt erscheinen. Hier hat der Besitzer oder einer der Bewohner im Vorfeld Einspruch gegen die Abbildung erhoben â aus den unterschiedlichsten GrĂŒnden, wie diverse Mails an cât belegen: WĂ€hrend manche die Angst vor Einbrechern umtreibt, wollen sich andere dagegen wehren, dass ein Unternehmen ungefragt Bilder von PrivathĂ€usern als Teil eines kommerziellen Produkts veröffentlicht. Wieder andere stören sich eigentlich nur an der Balkongestaltung des Vormieters und nehmen die Pixelung als kleineres Ăbel in Kauf.
Aus Ă€hnlichen GrĂŒnden stehen manche Immobilienbesitzer vor einem Dilemma: Da Google seit Sommer 2008 in Deutschland auf Fotosafari ist, erscheint ein frisch renoviertes SchmuckstĂŒck auf Street View wahrscheinlich noch als die Bruchbude oder ewige Baustelle, die es einmal war und die keiner kaufen oder mieten will. Auf der anderen Seite bindet inzwischen beispielsweise das Web-Portal Immoscout24, einer der offiziellen Partner von Google zum Deutschlandstart, Street View in seine Webseiten ein und wirbt damit, dass Interessenten Umgebung und angebotenes Objekt bequem von zu Hause aus inspizieren können â bei gepixelten Bildern fĂ€llt letzteres weg.
Undurchsichtig
Manchem Hausbesitzer wurde die Entscheidung von seinen Mietern abgenommen: Nach den von Google aufgestellten Regeln fĂŒr den Einspruch reichte ein einziger Antrag, um ein ganzes Haus verschleiern zu lassen, zudem waren Besitzer und Bewohner gleichermaĂen einspruchsberechtigt. Ein unberechtigter Antrag wurde hingegen anscheinend im Fall der Parteizentrale der GrĂŒnen in Berlin umgesetzt. Die Partei selbst hĂ€tte nichts gegen die Veröffentlichung der Hausansicht gehabt, erklĂ€rte Malte Spitz vom Bundesvorstand der GrĂŒnen in seinem Blog. Offenbar habe sich ein âFremderâ als âBetroffenerâ ausgegeben und den Antrag auf Verpixelung gestellt. Das Einspruchsverfahren lieĂ hierfĂŒr Raum (siehe Artikel auf heise online unter dem cât-Link am Ende dieses Artikels). Google ist der Antragsteller zwar bekannt, man werde solche Informationen aber nur herausgeben, wenn man rechtlich dazu verpflichtet wĂŒrde, sagte Google-Pressesprecherin Lena Wagner auf Nachfrage von c't.
Auch der umgekehrte Fall kommt vor: HĂ€user sind klar zu sehen, obwohl ein berechtigter Antrag auf Verpixelung gestellt wurde, Nummernschilder sind lesbar, Passanten zu erkennen. Am einfachsten meldet man solche Fehler bei Google ĂŒber den Link âEin Problem meldenâ, der in Street View stets links unten im Fenster erscheint.
Unwiderruflich?
Erscheint ein GebĂ€ude trotz widersprechendem Antrag klar in Street View, ist das nicht immer ein Versehen: Google rĂ€umt das Einspruchsrecht nur natĂŒrlichen Personen ein, Gewerbe und öffentliche GebĂ€ude fallen nicht unter den Datenschutz. Diese Unterscheidung hat Folgen: Uns ist ein Fall bekannt, in dem der Antrag auf Pixelung eines Privathauses, das zusĂ€tzlich eine Arztpraxis beherbergt, zunĂ€chst stattgegeben wurde â beim Start von Street View war es nicht erkennbar. Dann erhielten seine Bewohner und Besitzer praktisch zeitgleich zum Start des Panoramadienstes einen Brief von Google, der erlĂ€uterte, dass dem vorliegenden Antrag nicht stattgegeben werden könnte, denn es handle sich âoffensichtlich um ein GeschĂ€ftsgebĂ€ude bzw. ein GewerbegrundstĂŒck.â Die Folge: Das Haus taucht inzwischen wieder klar erkennbar in Street View auf.
Zwar können seine Bewohner als natĂŒrliche Personen noch einmal Einspruch gegen die Veröffentlichung erheben. Allerdings nĂ€hrt der geschilderte Fall Zweifel daran, dass Google die unverpixelten Bilder von GebĂ€uden, fĂŒr die ein Einspruch vorliegt, bereits vernichtet hat. In einer der 13 Zusagen der Firma gegenĂŒber dem Hamburgischen Beauftragten fĂŒr Datenschutz Johannes Caspar verpflichtete sich Google, diese sogenannten Rohdaten vor dem Veröffentlichungstermin zu löschen, sofern der Einspruch mindestens einen Monat vor der Veröffentlichung bei Google eingegangen ist. Da die Vorab-Einspruchsfrist fĂŒr die 20 gröĂten deutschen StĂ€dte am 15. Oktober endete und Street View am 18. November online ging, mĂŒssten fĂŒr diese StĂ€dte bereits alle Rohdaten gelöscht sein, falls Google sich an die Abmachung hĂ€lt. Bei spĂ€ter gestellten AntrĂ€gen rĂ€umt die Vereinbarung Google eine Frist von zwei Monaten ein, um die Rohdaten zu vernichten.
Macht der StraĂe
FĂŒr Irritationen bei vielen Nutzern dĂŒrfte sorgen, dass auf Street View neben den brav gepixelten Bildern eine FĂŒlle von Fotos zu sehen sind, die klar erkennbare Gesichter zeigen und auch Fassaden von HĂ€usern, die Google auf Antrag unkenntlich gemacht hat. Diese Bilder stammen aus Foto-Communites wie Flickr, Picasa oder Panoramio, wurden durch deren Nutzer mit Geokoordinaten versehen und unter einer Lizenz hochgeladen, die eine Wiederverwertung durch Google erlaubt. Die meisten davon erscheinen in einem Bildchenstapel rechts oben im Street-View-Fenster und öffnen sich erst auf einen Klick. Andere hingegen schweben als Miniatur direkt vor dem Panorama und entfalten sich, wenn man mit dem Mauszeiger darĂŒberfĂ€hrt.
DatenschĂŒtzer Johannes Caspar forderte aufgrund dieser engen Verzahnung unterschiedlicher Bilderquellen, dass Google die EinsprĂŒche gegen Veröffentlichung von Fotos von HĂ€usern und Personen bei Street View auch bei den eingebundenen Community-Fotos umsetzen mĂŒsse: FĂŒr die Betroffenen mache es letztlich keinen Unterschied, ob die ĂŒber Google Street View veröffentlichten Bilder von Google oder von Dritten stammten. Street-View-Produktmanager Andreas TĂŒrk erteilte dieser Forderung im GesprĂ€ch mit cât allerdings eine klare Absage: âWir werden keine Zensur an User Generated Content betreiben.â Die Bilder aus den Foto-Communities seien frei im Netz verfĂŒgbar, Google zeige sie in Street View lediglich an, so wie die Google-Suche im Internet verfĂŒgbare Webseiten Dritter anzeige.
Von Googles auf Antrag eines Mitbewohners verschleierter MĂŒnchner Niederlassung findet man inzwischen in Street View ein Panoramio-Foto. Es stammt vom 21. 11. 2010 und der Username des Fotografen ist Programm â er nennt sich Pro-Pixel.
(pek)