Cebit

Signieren mit eGK, eAT und nPA

Die SignaturApp von OpenLimit steht zum kostenlosen Download bereit. Im Zusammenspiel mit einem Lesegerät und einer der Karten eGK, eAT oder nPA können damit Dokumente elektronisch unterschrieben werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Firma OpenLimit hat auf der CeBIT ihre SignaturApp zum kostenlosen Download freigegeben. Die nur unter Windows verfügbare Software arbeitet mit dem Open Signature Kernel von OpenLimit, einer bestätigten sogenannten Signaturanwendungskomponente. Mit den auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und dem neuen Personalausweis (nPA) vorhandenen Zertifikaten können mit Hilfe der SignaturApp Dokumente qualifiziert elektronisch unterschrieben werden.

"Wir haben uns mit der AusweisApp für den Personalausweis diverse Beulen geholt", erklärte Dirk Arendt von OpenLimit auf der CeBIT im Rahmen einer Veranstaltung zur Gesundheitskarte. "Wir wollen auf den mit dem nPA gemachten Erfahrungen aufsetzen und mit der SignaturApp etwas anbieten, das die gesamte eCard-API der Bundesregierung als Ökosystem begreift." So könne der Anwender seine Gesundheitskarte, seinen Aufenthaltstitel oder den Personalausweis zur Unterschrift einsetzen, weil alle drei dieselbe Signaturkomponente unterstützen.

Die mit der SignaturApp, einem zertifizierten Lesegerät und einer der Karten produzierte Signatur unter einem Dokument ist eine rechtsgültige Unterschrift im Sinne einer fortgeschrittenen Signatur, die jedoch nicht mit der qualifizierten elektronischen Signatur verwechselt werden sollte, für die es besonderer, kostenpflichtiger Zertifikate bedarf. Nach Einschätzung von OpenLimit reicht die so produzierte digitale Unterschrift aus, um Verträge, Bescheide und Urkunden rechtsgültig zu signieren. "So entsteht eine geschlossene elektronische Prozesskette, die den deutschen Gesetzen vollumfänglich standhält," heißt es in der Mitteilung des Unternehmens.

[Update: OpenLimit weist darauf hin, dass mit der SignaturApp, einem Personalausweis oder einer Gesundheitskarte mit qualifiziertem Signaturzertifikat und einem zertifizierten Leser eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erzeugt werden kann. Mit einer qualifizierten Signatur können Verträge, Bescheide und Urkunden rechtsgültig unterzeichnet werden. Eine fortgeschrittene Signatur reicht dafür nicht aus.] (mho)