Sixt geht im Streit über Rundfunkbeitrag in dritte Instanz

Nachdem der Autovermieter mit seiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof scheiterte, will er nicht aufgeben.

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Runfunkbeitrag
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  • dpa

Der Autovermieter Sixt will im Rechtsstreit über den neuen Rundfunkbeitrag nicht nachgeben, sondern vors Bundesverwaltungsgericht ziehen. "Es war uns von Anfang an klar, dass wir den Weg durch die Instanzen werden gehen müssen", teilte der Vorstandsvorsitzende Erich Sixt am Dienstag mit.

Seit 2013 bemisst sich der Rundfunkbeitrag für Unternehmen unter anderem danach, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben. Sixt muss nun für seine rund 500 Betriebsstätten und für alle seine Autos in Deutschland zahlen, unabhängig davon, ob sich dort ein Rundfunk- oder TV-Gerät befindet. Sixt hält das für rechtswidrig.

Sowohl das Verwaltungsgericht München als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatten die Klage aber abgewiesen. Der VGH ließ Revision zu. (Az.: 7 BV 15.344). Nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges ist als letztes eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich. (anw)