Smart-eID: Online-Ausweisen mit dem Handy soll von Ende 2023 an machbar sein

Als Starttermin für den elektronischen Identitätsnachweis übers Smartphone peilte die Bundesregierung 2020 an, drei Jahre später könnte es nun wohl losgehen.

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Hand an Smartphone mit WhatsApp offen

(Bild: Yohanes Herman Nggebu/Shutterstock.com)

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Mit der Smart-eID will die Bundesregierung die elektronische Identität (eID) aus dem Personalausweis aufs Smartphone bringen und damit nutzerfreundlicher machen. Die Projektpartner Samsung, Bundesdruckerei, Telekom Security und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) peilten für den Start zunächst 2020 an. Drei Jahre später könnte nach zahlreichen Verschiebungen nun etwas daraus werden: "Die Fertigstellung der Smart-eID ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen", schreibt die Regierung in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Verfügbar werde die Lösung für den Handy-Online-Ausweis zu Beginn nur auf den höherpreisigen Smartphones Samsung Galaxy S20 bis S23 sowie dem A54 sein. Zum A53 liefen noch Gespräche mit dem südkoreanischen Hersteller.

Ein Smartphone benötigt für das Verfahren eine eingebettete Sicherheitsarchitektur auf hohem Niveau. Dass einzelne Samsung-Geräte dieses beherrschen, liegt am staatlich geförderten Projekt Optimos 2.0. Das Bundeswirtschaftsministerium förderte zudem bis zu vier große IT-Projekte im "Schaufenster Sichere Digitale Identitäten", um die Möglichkeiten einer digitalen Ausweisfunktion auf Mobiltelefonen neuerer Generationen zu demonstrieren. Weitere Varianten waren in Planung, verzögerten sich aber wie im Fall der im September 2021 gestoppten "ID Wallet". Viel Verwertbares scheint aus den Experimenten noch nicht hervorgegangen zu sein, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen längst bestehen.

Die bisherige Pilotphase für die Smart-eID "war erfolgreich und lieferte wertvolle Erkenntnisse", erklärt das zuständige Bundesinnenministerium (BMI). Diese seien insbesondere zur "Optimierung der Nutzendenführung" verwendet worden. Insgesamt hätten die Beteiligten 150 Testkarten versendet. Die Anbindung an das Nutzerkonto BundID sei vorbereitet worden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sei "zu Beginn des Projektes zur Information einbezogen" worden. Die geplante Datenschutzdokumentation solle dem Kontrolleur aber ebenfalls erst im vierten Quartal 2023 zur Verfügung gestellt werden. Ein fachliches Feedback werde erst nach dessen Übergabe erfolgen. Die Kosten der Smart-eID beliefen sich auf knapp 90 Millionen Euro. Der Betrag umfasse die Entwicklung sowie den Testbetrieb von Anfang 2021 bis Ende 2023.

Mehr Interesse meldet die Regierung rund um den Einsatz der klassischen eID mit dem Perso. Der Online-Ausweis wurde ihr zufolge von Januar 2020 bis einschließlich Juni 2023 mindestens rund 19,73 Millionen mal verwendet. Allein auf die vergangenen zwölf Monaten entfielen mindestens rund 10,8 Millionen Einsätze, im Durchschnitt rund 29.581 pro Tag. Dabei handelt es sich um die Gesamtzahl der auf den eID-Servern der Bundesdruckerei und der Firma Governikus registrierten, erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen ohne die Selbstauskunft der AusweisApp2. Enthalten sind digitale Behördendienste und Services von Unternehmen. Es handele sich aber nicht um eine vollständige Zahl aller Transaktionen, heißt es aus dem BMI, da diese "aufgrund der datensparsamen und dezentralen Architektur des eID-Systems nicht zentral erfasst werden kann". Die AusweisApp2 sei bis zum 30. Juni 2023 insgesamt rund 14,83 Millionen mal heruntergeladen worden.

Das Innenressort schätzt zudem, dass mit Stand Juni 2023 rund 62 Millionen aktuell gültige Personalausweise im Umlauf waren. Alle seien mit einem Chip für die eID ausgestattet. Bei rund 88 Prozent davon sei der Online-Ausweis aktiviert – also bei rund 55 Millionen. An einer besseren Nutzerfreundlichkeit werde gearbeitet. Die eID sei generell "ein sicheres und bewährtes Verfahren zur Identifizierung, wobei nur die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Datenpunkte mit Einwilligung des Nutzenden an die verantwortliche Stelle übermittelt werden". Eine selektive Freigabe von Informationen etwa für eine reine Altersverifikation sie damit schon möglich. Diesen Grundsätzen solle auch eine Umsetzung der geplanten EUid-Wallet folgen. Die deutsche Architektur dafür sei noch nicht finalisiert und werde derzeit auf deutscher und EU-Ebene abgestimmt. Die Wahlfreiheit der Nutzung solle sichergestellt werden.

(axk)