Smartsurfer unterliegt gegen Online-Fuchs

Der Internet-LCR-Anbieter FuchsCom darf weiterhin behaupten, die billigsten Internet-by-Call-Tarife aufzulisten, entschied das Landgericht Hamburg.

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Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag von GMX auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Konkurrenten FuchsCom abgelehnt (Az. 312 O 266/07). Das Urteil ist noch noch nicht rechtskräftig, GMX hat dagegen nach Angaben von FuchsCom bereits Berufung eingelegt.

Grund der Auseinandersetzung war die Werbung von FuchsCom für ihren Internet-Least-Cost-Router Online-Fuchs, der automatisch den gerade günstigsten Einwahltarif heraussucht und darüber eine Einwahlverbindung herstellt. GMX stieß sauer auf, dass das Unternehmen damit warb, keine Umsatzprovisionen von Anbietern zu erhalten und die eigene Software damit ein wesentlich größeres Einsparpotenzial als der von GMX und Web.de angebotene Smartsurfer aufweise. Auch die Aussage, dass der Online-Fuchs "mit den billigsten Internet-by-Call-Tarifen" arbeite, sollte FuchsCom unterlassen.

Vor Gericht kam GMX mit diesem Antrag allerdings nicht durch. Die Aussagen von FuchsCom, dass das Unternehmen im Gegensatz zum Smartsurfer keine Provisionen verlange und die draus resultierende Schlussfolgerung, das Kosteneinsparungspotenzial sei dadurch höher, seien nicht irreführend, denn die Provisionspflicht der im Smartsurfer gelisteten Anbieter trage "ganz wesentlich" zu den ausgewiesenen höheren Tarifpreisen bei.

Nach Feststellung des Gerichts lagen die günstigsten Tarife des Online-Fuchs bei 0,01 bis 0,18 Cent pro Minute, beim Smartsurfer hingegen zwischen 0,68 und 0,95 Cent pro Minute. Zwar schloss sich das Gericht der Ansicht von GMX an, dass die Provision nicht der ausschließliche Grund für die höheren Verbindungspreise sei, sondern dass aufgrund interner Richtlinien zum Kundenschutz bestimmte Tarife nicht aufgeführt würden, etwa weil sie in Nebenzeiten erheblich höhere Preise auswiesen. Das aber habe FuchsCom auch gar nicht behauptet.

Dem Urteil lässt sich auch entnehmen, wie umfangreich der Smartsurfer eingesetzt wird. Monatlich vermittelt das Programm demnach ingesamt rund 600 Millionen Online-Minuten, von denen rund 96 Prozent provisionspflichtig sind, weil das jeweilige Angebot in einem Monat mehr als eine Million Verbindungsminuten über den Smartsurfer genutzt wurde. Rund 0,3 Cent brutto müssen die Anbieter pro über den Smartsurfer vermittelter Minute abführen.

Die reinen Verbindungskosten fĂĽr die Durchleitung einer Internetverbindung liegen im Telefonnetz fĂĽr die Zugangsanbieter derzeit bei rund 0,4 Cent pro Minute, sodass die Provision sich bei den sehr knappen Margen in der Branche zwangsweise in den Endkundenpreisen bemerkbar machen muss.

Besonders günstige Einwahlpreise bergen aber ein erhebliches Risiko; einige unseriöse Anbieter machen zunächst Angebote unter ihren Gestehungskosten und setzen sich damit eine Zeit lang an die Spitze von Tarifvergleichslisten. Dann aber erhöhen sie drastisch und überraschend ihre Verbindungspreise auf bis zu 10 Cent pro Minute. Damit holen sie ihre anfänglichen Verluste wieder herein – auf Kosten unaufmerksamer Kunden. Vertragliche Vereinbarungen zwischen LCR-Betreibern und Zugangsanbietern sollen genau das unterbinden, führen aber zu höheren Preisen. Einige LCR-Anbieter haben darauf reagiert, indem sie stabile und verbindlich zugesicherte Tarife farblich markieren, die dann aber durchweg teurer als die geschilderten Lockangebote ausfallen. (uma)