Sorge um Schutz von Patientendaten: Gericht weist Klage eines Arztes ab

Das Sozialgericht München hat die Klage eines Arztes gegen Honorarkürzungen im Zusammenhang mit der verpflichtenden Anbindung an das Gesundheitsnetz abgewiesen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 14 Kommentare lesen
Medicine,Doctor,Hand,Working,With,Modern,Computer,Interface,As,Medical

(Bild: everything possible/Shutterstock.com)

Update
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Das Sozialgericht München hat die Klagen eines Arztes gegen Honorarkürzungen im Zusammenhang mit der verpflichtenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur – dem Gesundheitsnetz – abgewiesen. Es sei nicht ersichtlich, dass die einschlägigen Vorschriften gegen die Datenschutzgrundverordnung verstießen, begründete das Gericht nach Angaben einer Sprecherin die Entscheidung.

Vorausgegangen war eine etwa fünfstündige Verhandlung, anschließend hatte das Gericht gut eine Stunde hinter verschlossenen Türen beraten. Der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach hatte sich mit seiner Klage gegen den Abzug von einem bis 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung gewendet. Seit einigen Jahren sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, sich an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI)anzuschließen, über die Patientendaten zentral verteilt werden. Petzold sieht hier die ärztliche Schweigepflicht und die Sicherheit der Patientendaten gefährdet und will sich nicht anschließen.

Petzold, der auch im Vorstand des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) ist, kündigte Berufung an. Notfalls werde er bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof ziehen, sagte er nach der Verhandlung. Beklagt war die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Nach deren Angaben sind rund 1.600 von rund 17.600 Praxen in Bayern nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und müssen gemäß Gesetz jedes Quartal einen Honorarabzug hinnehmen. Das Sozialgericht München hatte nach Angaben einer Sprecherin im vergangenen November eine ähnlich lautende Klage eines Zahnarztes abgewiesen. Weitere Klagen sind anhängig.

Die KVB teilte am Abend zu der Entscheidung mit: "Auch nach dem heutigen Beschluss des Sozialgerichts bleiben wir dabei: Repressionen und Sanktionen wie die Honorarkürzungen bei Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur sind der falsche Weg, um innerhalb der Ärzteschaft Akzeptanz für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu schaffen." Die Politik sei gefordert, gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten eine zukunftsfähige Strategie zu entwickeln, wie die Informationstechnologie nutzbringend für Praxen und Patienten eingesetzt werden könne.

Update

Stellungnahme der KVB ergänzt

(mack)