Spanisches Gericht weist Klage gegen Musiktauscher zurück

Ein spanisches Gericht hat die Klage gegen einen Internetnutzer abgewiesen, der in Chat-Räumen und per E-Mail urheberrechtliche geschützte Musikdateien getauscht hatte.

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Von
  • Stefan Porteck

Ein Gericht im nordspanischen Santander hat eine Urheberrechtsklage gegen einen Internetnutzer abgewiesen, berichtet der spanische Verband der Internetuser (Internautas). Zu Begründung führte das Gericht an, dass eine Verurteilung des Mannes wegen Diebstahls von geistigen Eigentums die Absicht der eigenen Bereicherung voraussetze.

Die vorsitzende Richterin Paz Aldecoa sah es jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte ausschließlich zu privaten Zwecken Musik getauscht habe. Die Absicht der persönlichen Bereicherung sei nicht erkennbar gewesen. Eine Verurteilung habe nach Ansicht des zuständigen Gerichts die Kriminalisierung eines gesellschaftlich akzeptierten und weit verbreiteten Nutzungsverhaltens im Internet zur Folge.

Der spanische Phonoverband Promusicae hatte dem Mann vorgeworfen, in mehreren Fällen Musikdateien per E-Mail und in Chat-Räumen angeboten und selbst heruntergeladen zu haben. Als Strafmaß hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldbuße in Höhe von 7.200 Euro gefordert. (spo)