Spotify Klausel zu Preisanpassungen in Abos ist unzulässig

Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass Spotifys Verträge unzulässig sind. Der Musikstreamingdienst benachteilige Verbraucher unangemessen.

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(Bild: norazaminayob/Shutterstock.com)

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In den Nutzungsbedingungen zu Abonnements des Musikstreamingdienstes Spotify gibt es Klauseln, die besagen, dass der Preis angepasst werden kann, sollten die Gesamtkosten für die Bereitstellung der Streamingdienste sich erhöhen – nicht jedoch bei einer Senkung der Kosten. Gegen diese Klausel klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Landgericht Berlin entschied zugunsten des Klägers: "Die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musikstreamingdienstes Spotify ist unzulässig."

Grundsätzliche sind Preisanpassungsklauseln zulässig und ein geeignetes Mittel, so das Gericht. Die Preisänderungsklausel sah jedoch vor, dass keine Anpassung nötig sei, wenn Kosten fallen. Das Argument des Streamingdienstes, dass Kundinnen und Kunden dafür ein Kündigungsrecht zugesprochen bekommen, sah das Landgericht als unzureichenden Ausgleich für die Benachteiligung. "Verbraucher:innen sind derzeit in vielen Bereichen von Preiserhöhungen betroffen. Daher gilt umso mehr, der Anbieterseite klar zu machen, dass sie sich dabei an die rechtlichen Vorgaben halten müssen", sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzvb. Spotify habe dies nicht getan.

Laut des Verbandes hat Spotify auch damit argumentiert, die Kosten würden auf dem Markt der Streamingdienste ohnehin nur steigen. Zu dem Gesamtkosten zählen Produktions-, Personal-, Verwaltungs-, IT- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Als Beispiel dafür, dass es auch sinkende Kosten gäbe, diente das Beispiel der Umsatzsteuer-Senkungen von 2020. Diese hatte Spotify zwar an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Hätten sie dies nicht getan, bestand nach den Nutzungsbedingungen allerdings keine rechtliche Grundlage für Nutzer, dies einzuklagen.

Das Berliner Landgericht erklärte, das Recht auf Kündigung sei unzureichend, unter anderem da Kunden in der Regel kein Interesse daran hätten. Ein Anbieterwechsel sei mit Schwierigkeiten verbunden, etwa dem Verlust von Playlisten.

Spotify hat gegen die Entscheidung bereits Berufung eingelegt.

(emw)