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StaatssekretÀr: Schily wollte keine Online-Durchsuchungen

JĂŒrgen Kuri

Bei der umstrittenen Dienstvorschrift des ehemaligen Bundesinnenministers sei es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gegangen, meint ein ehemaliger StaatssekretÀr von Otto Schily.

Der frĂŒhere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wollte nach Aussagen eines StaatssekretĂ€rs mit seiner umstrittenen Dienstvorschrift aus dem Sommer 2005 dem Verfassungsschutz keine Befugnis zur AusspĂ€hung privater Computer geben, sagte [1] Schilys ehemaliger StaatssekretĂ€r Lutz Diwell (SPD) gegenĂŒber der taz [2]. Diwell hatte im Sommer 2005 als Innen-StaatssekretĂ€r die Dienstvorschrift unterzeichnet. Er habe geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gehe, betonte der hochrangige Beamte. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspĂ€hen könnte, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte Diwell der Zeitung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden [3], dass es bislang keine Rechtsgrundlage fĂŒr heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden gibt. Insbesondere der Bundesinnenminister [4], andere Innenpolitiker der Union, das BKA und etwa der SPD-Innenpolitikexperte Dieter WiefelspĂŒtz [5] fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen Grundlage fĂŒr das umstrittene neue Ermittlungsinstrument. Vor einigen Tagen wurde bekannt [6], dass der Verfassungsschutz derartige Online-Durchsuchungen bereits seit seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) durchfĂŒhrt, was Empörung nicht nur bei Oppositionspolitikern auslöste. Nach den massiven Protesten stoppte SchĂ€uble [7] die Online-Durchsuchungen vorerst, um die Rechtsgrundlage prĂŒfen zu lassen, hĂ€lt sie aber als Mittel fĂŒr Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin fĂŒr dringend notwendig [8].

Zu der umstrittenen Dienstvorschrift Schilys betonte Diwell, der seit Ende 2005 StaatssekretĂ€r von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist, er habe das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags im Juli 2005 schriftlich ĂŒber die neuen Möglichkeiten zur Internet-Beobachtung unterrichtet. Laut Diwell habe sich das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz an das Innenministerium gewandt und eine Erweiterung der Dienstvorschrift ĂŒber die zulĂ€ssigen nachrichtendienstlichen Mittel angeregt. Dabei sei es um die "offensive Beobachtung des Internets" gegangen.

GegenĂŒber der taz wollte der Verfassungsschutz sich nun nicht weiter dazu Ă€ußern, welche Befugnisse er konkret gegenĂŒber dem Innenministerium angefordert hat und wann er mit dem Zugriff auf private Festplatten begann. Möglicherweise habe Innenminister Wolfgang SchĂ€uble auch erst im Februar dieses Jahres von den Praktiken des Verfassungsschutzes erfahren, meint die Zeitung.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk [10])


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https://www.heise.de/-173751

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.taz.de/dx/2007/05/02/a0210.1/text
[2] http://www.taz.de/
[3] https://www.heise.de/news/Heimliche-Online-Durchsuchungen-sind-unzulaessig-142370.html
[4] https://www.heise.de/news/Schaeuble-heizt-nach-BGH-Urteil-Debatte-um-Online-Durchsuchung-an-142623.html
[5] https://www.heise.de/news/Schutz-des-Schlafzimmers-TV-Diskussion-zum-Schnueffelstaat-171727.html
[6] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-gibt-zu-Online-Durchsuchungen-laufen-schon-171385.html
[7] https://www.heise.de/news/Schaeuble-stoppt-Online-Durchsuchungen-vorerst-172366.html
[8] https://www.heise.de/news/Schaeuble-laesst-bei-Online-Durchsuchungen-nicht-locker-172753.html
[9] https://www.heise.de/hintergrund/Von-der-Anti-Terror-Gesetzgebung-ueber-die-Anti-Terror-Datei-zum-Schaeuble-Katalog-302578.html
[10] mailto:jk@heise.de