Bundesregierung gibt zu: Online-Durchsuchungen laufen schon
Das Bundeskanzleramt räumte auf Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag ein, dass die umstrittenen verdeckten Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste bereits seit 2005 aufgrund einer Dienstvorschrift durchgeführt werden.
Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Dies berichtet die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, auf deren Antrag hin die Bundesregierung zu den pikanten Überwachungen privater PC und Speicherplattformen im Internet Stellung nehmen musste. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe die Regierung nicht.
Zur Anzahl der bisher durchgeführten verdeckten Netzermittlungen gab die Bundesregierung keine Auskunft. Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Probleme bei der praktischen Durchführung der Online-Durchsuchungen. So soll von Regierungsseite beklagt worden sein, dass so viele Daten gesammelt worden seien, dass man ihrer nicht Herr habe werden können. Für Piltz ist mit dem allgemeinen Eingeständnis "die Katze aus dem Sack". Laut der Liberalen ist eine reine Dienstanweisung unter keinem Gesichtspunkt eine geeignete Rechtsgrundlage für dermaßen tiefe Einschnitte in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend sei die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor – zumindest nicht in dem Fall, dass der Computer "im Garten" stehe.
Piltz forderte, die Bundesregierung sollte die Haushaltsmittel für die Programmierung von Software für Online-Durchsuchung und für die eigentliche Durchführung unverzüglich sperren.Die FDP-Innenexpertin fordert die Bundesregierung zudem dringend auf, "die Maßnahme zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vorliegt". Bürgerrechtler erhoben vor kurzem gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Durchführung von Netzbespitzelungen einräumt. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum von der FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingereicht.
Die Bundesregierung hatte im März – ebenfalls auf Nachfrage der FDP – bereits erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden". Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen. Nicht bekannt war bislang, dass Schily eine entsprechende Anweisung tatsächlich bereits erteilte und dem Verfassungsschutz so eine Art Freibrief zum Online-Schnüffeln hinter dem Rücken des Bundestags ausstellte.
Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark. Der Sozialdemokrat hatte jüngst auch indirekt eingeräumt, dass staatliche Online-Durchsuchungen von Festplatten bereits praktiziert würden.
Empörung hat der Bericht des Kanzleramts auch bereits bei der Linksfraktion im Bundestag ausgelöst. Es zeuge von der "Verlogenheit der Bundesregierung, dass sie bislang nach außen hin den Eindruck erwecke, sie suche erst noch nach einer Rechtsgrundlage, aber tatsächlich schon seit zwei Jahren heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen lasse". Die Linke fordert die Bundesregierung auf, völlige Transparenz über die bisherigen Rechtsverstöße der Geheimdienste herzustellen und die Online-Durchsuchungen sofort einzustellen. Es reiche nicht aus, Details zu den bisherigen verdeckten Netzermittlungen nur im parlamentarischen Kontrollgremium des Parlaments erläutern zu wollen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Politik derweil ermahnt, beim Streben nach mehr Sicherheit nicht übers Ziel hinauszuschießen. Im Frankfurter Presse-Club sagte er am Dienstagabend, man müsse sich immer fragen, ob die angestrebte Maßnahme auch wirklich dem Ziel von mehr Sicherheit diene. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gab auch Papier zu Bedenken, Aufgabe des Staates sei neben dem Schutz der Sicherheit die Garantie von Bürgerrechten. Insgesamt müssten Sicherheitsgesetze dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Schaar erhebt in seinem Tätigkeitsbericht schwere Vorwürfe gegen den Staat, dass die Bürgerrechte zu sehr der Sicherheit untergeordnet würden.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(Stefan Krempl) / (jk)