Startup-Finanzierung: EU-Parlament erleichtert europaweites Crowdfunding

Für Crowdfunding-Plattformen gelten künftig einheitliche Regeln in der EU. Anbieter müssen Kunden besser über potenzielle finanzielle Risiken aufklären

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Startup-Finanzierung: EU-Parlament erleichtert europaweites Crowdfunding

(Bild: Marian Weyo/Shutterstock.com)

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Crowdfunding-Plattformen wie Kickstarter oder Startnext sollen einfacher Finanzierungskampagnen in der gesamten EU anbieten können. Dafür hat das EU-Parlament ein Vorschriftenpaket beschlossen, das für Finanzierungsplattformen europaweit gilt und sie von unterschiedlichen nationale Vorschriften befreit. So sollen Startups, kleine Unternehme und Erfinder leichteren Zugang zu Investoren erhalten.

Laut dem in 2. Lesung befürworteten Entwurf für eine neue Verordnung müssen Crowdfunding-Portale, die in mehreren Mitgliedsstaaten tätig sind, eine Reihe von Grundregeln einhalten. Es ist nicht mehr nötig, dass sie in jedem von ihnen bedienten Land unterschiedliche nationale Vorschriften berücksichtigen, was die Rechtssicherheit erhöhen und grenzüberschreitende Dienstleistungen beflügeln soll.

Mit einer zusätzlichen Richtlinie sollen Kleinunternehmen generell besseren Zugang zu Finanzmitteln erhalten. Das gesamte Dossier gilt für Crowdfunding bis zu fünf Millionen Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten. Das EU-Parlament hatte zunächst einen Rahmen von bis zu acht Millionen Euro vorgeschlagen, konnte sich damit aber nicht gegenüber dem Ministerrat und der EU-Kommission durchsetzen.

Ein großes Risiko bei Crowdfunding besteht laut den Abgeordneten darin, dass Investitionsentscheidungen "häufig nicht auf Daten beruhen, sondern von Emotionen beeinflusst werden können". Der Konkurs von Kleinunternehmen oder Verzögerungen bei Warenlieferungen zählten zu den häufigsten Problemen, die Investoren nicht vorhersagen können. Die Vorschriften sollen generell eine transparente Auswahl von Finanzierungsinitiativen und der Abwicklung von Crowdfunding-Services sicherstellen.

Nach den neuen Vorgaben müssen Crowdfunding-Dienstleister den Nutzern daher klare Informationen über mögliche finanzielle Risiken der Projekte an die Hand geben. Projektträger werden verpflichtet, potenziellen Geldgebern ein von ihnen oder der benutzten Plattform erstelltes Basisinformationsblatt über ihr Vorhaben auszuhändigen. Dazu kommen obligatorische Schutzmaßnahmen etwa gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Das Parlament will darüber hinaus das Crowdfunding mit Kryptowährungen von der Verordnung ausnehmen. Diese Investitionsinstrumente seien zwar für die Finanzierung von Startups geeignet und könnten den Technologietransfer beschleunigen, meinten die Volksvertreter. Die Kommission sollte aber prüfen, ob dafür ein gesonderter Rechtsrahmen mit erhöhten Anforderungen nötig sei. Ein solcher könnte größeren Investoren- und Verbraucherschutz bieten und Risiken reduzieren, die sich aus "asymmetrischen Informationen, betrügerischem Verhalten und rechtswidrigen Tätigkeiten ergeben".

Die jetzt endgültig gebilligten Regeln werden ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt anwendbar sein. Bisher gibt es für Crowdfunding in Deutschland keine umfassende rechtliche Basis. Mit der Reform des Kleinanlegerschutzgesetzes 2015 spannte die Legislative dazu aber bereits einen ersten, von Verbraucherschützern als unzureichend kritisierten Rahmen, der nun an die EU-Vorschriften angepasst werden muss. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat bislang unter anderem ICOs im Blick und einige solcher Ausgabemodelle schon untersagt.

(vbr)