Habecks Startup-Strategie: Hürde abbauen, Finanzierung erleichtern

Die Beauftragte für Digitale Wirtschaft und Start-ups hat vorgestellt, wie die Bundesregierung Hürden abbauen und Finanzierung erleichtern will.

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(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am Freitag einen ersten Entwurf für die Startup-Strategie der Bundesregierung vorgestellt. Für eine bessere Förderung des Startup-Ökosystems in Deutschland und Europa müssten an vielen Stellen nur bekannte Hürden abgebaut werden, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Digitale Wirtschaft und Start-ups, Anna Christmann (Grüne). Ein Meilenstein sei, "dass wir all die Themen, die für Start-ups relevant sind, zusammenbündeln und nicht nur an der einen oder anderen Stellschraube drehen".

Bereits im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass der Wagniskapital-Standort gestärkt und die Spätphasenfinanzierung verbessert werden solle. Auch das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand soll künftig für Start-ups einfacher zugänglich werden. Hier folgt das BMWK einigen Vorschlägen der Sprunginnovationsagentur des Bundes Sprind. So sollen zum einen flexible Möglichkeiten im Beschaffungsrecht bekannter gemacht werden, aber auch Start-ups dazu befähigt werden, an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen.

Der Venture Capital-Markt müsse mit Kapital aus gesetzlicher und privater Altersvorsorge mobilisiert werden, schlägt Christmann vor. Hierzu sieht die Startup-Strategie der Bundesregierung vor, dass in beiden Vorsorgesystemen ein Kapitalstock aufgebaut wird, von dem ein Anteil als Mindestquote in Wagniskapital fließen soll. Besonders gefördert werden soll künftig die Rolle von Frauen im Startup-Ökosystem, etwa durch ein Gründerinnenstipendium oder mehr Beteiligung am High-Tech-Gründerfonds.

Ebenfalls bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiter einfacher zu ermöglichen. Hier schlägt das Wirtschaftsministerium nun vor, dass Regelungen im Einkommensteuergesetz angepasst werden: unter anderem unter welchen Umständen eine Besteuerung ausgelöst wird. Dies betrifft zum einen die Haltedauer der Beteiligung und den Fall eines Arbeitgeberwechsels. Die derzeitigen Regelungen wurden erst vor einem Jahr von der schwarz-roten Koalition in das Einkommensteuergesetz aufgenommen.

Auch Möglichkeiten für einen Börsengang in Deutschland sollen verbessert werden. Hierfür soll es Änderungen im Kapitalmarktrecht geben. Im dritten Quartal 2022 will die EU-Kommission ihre Pläne für eine Revision der Börsenzulassungsrichtlinie vorlegen. Hier hatte eine Studie im Auftrag der Vorgängerregierung vor allem die hohen Hürden beim Kapitalmarktzugang für Start-ups kritisiert, etwa mittels Aktiengesellschaften, die als Hülle für einen Börsengang genutzt werden (SPACs). Zudem sollen Wagniskapitalfonds rechtssicher von der Umsatzsteuer befreit werden.

Um erfolgreich zu sein, müsse die deutsche Startup-Strategie zwingend auch die europäische Ebene mitberücksichtigen, sagt Christmann. Die europäische Tech-Champions-Initiative (ETCI) sei ein Beispiel dafür, wie man künftig die notwendigen Größen und Skalierungen erreichen könne: Deutschland, Frankreich und 14 weitere Länder möchten mit dem auf 10 Milliarden Euro geplanten Investitionsvehikel das Wachstum zukünftiger Champions fördern.

Unscharf bleibt im Strategieentwurf die Definition, was die Bundesregierung genau unter Start-ups versteht: Das BMWK definiert sie nur grob als "junge innovative Unternehmen mit Wachstumsambitionen" in "einer Vielzahl von Branchen". Welche Unternehmen etwa bei Förderinstrumenten tatsächlich als Start-up verstanden werden, soll erst im konkreten Fall entschieden werden. Neben Tech-Unternehmen sollen insbesondere aber auch sogenannte Social Start-ups und für den Klimabereich relevante Jungunternehmen eingeschlossen werden.

Die Strategie soll in den kommenden Wochen zwischen den Ministerien abgestimmt und möglichst noch vollständig in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

(vbr)