Steuerproteste in Apple Stores: Apple will Aktivisten verbannen

Um zu verhindern, dass Attac-Aktivisten erneut Apple-Läden besetzen, versucht der Konzern einem Bericht zufolge ein Hausverbot in Frankreich gerichtlich durchzusetzen – mit Androhung einer hohen Strafzahlung bei Zuwiderhandlung.

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Apple Store

Der Zugang zu Apple Stores soll den Aktivisten generell untersagt werden – zumindest in Frankreich.

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

Lesezeit: 2 Min.

In Reaktion auf die vorübergehende Besetzung mehrerer Apple Stores in Frankreich hat Apple nun den juristischen Weg beschritten: Der Konzern will den Aktivisten der globalisierungskritischen Nichtregierungsorganisation Attac das Betreten der Ladengeschäfte mit einem gerichtlichen Beschluss generell untersagen, wie der Nachrichtensender France Info berichtet – unter Androhung einer Strafzahlung von 150.000 Euro bei Zuwiderhandlung.

Der Konzern wirft den Aktivisten Vandalismus sowie die Gefährdung von Mitarbeitern und Kunden vor – sowie Geschäftsschädigung. Es habe keinen Vandalismus gegeben, erklärte ein Attac-Sprecher gegenüber dem Nachrichtensender, die Proteste seien “fröhlich und brav verlaufen – mit Musik und Theater”. Der Versuch, das Hausverbot juristisch durchzusetzen, sei lediglich ein Versuch, die Proteste verstummen zu lassen. Das zuständige französische Gericht könnte voraussichtlich Mitte Februar eine Entscheidung in der Angelegenheit treffen, heißt es.

Die Besetzung des Apple Store Operá in Paris durch Attac-Aktivisten im Dezember hat ein gerichtliches Nachspiel.

(Bild: Attac)

Im Rahmen einer Kampagne gegen Apples Steuerpraktiken hatte Attac im Dezember unter anderem den großen Apple Store Operá in Paris für mehrere Stunden besetzt. Die Organisation will Apple mit den Aktionen dazu drängen, die von der EU-Kommission verhängte Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Dollar an Irland zu begleichen – und dies nicht weiter anzufechten.

Der US-Konzern will nach Angabe des irischen Finanzministers Anfang 2018 damit beginnen, die 13 Milliarden Euro auf ein Treuhandkonto einzuzahlen – rund ein Jahr nach Verstreichen der ursprünglichen Frist. Sowohl Apple als auch Irland sind gegen die Entscheidung der Kommission in Berufung gegangen.

Nach Ansicht der europäischen Wettbewerbshüter sind die Steuervereinbarungen zwischen Apple und Irland als unzulässige staatliche Beihilfe zu werten. Apple habe deutlich weniger als den für andere Firmen geltenden Satz von 12,5 Prozent gezahlt.

Der Kommission seien “schwerwiegende Fehler” in Hinblick auf Apples Geschäftsaktivitäten außerhalb Irlands unterlaufen, hält Apple dagegen: Die Wettbewerbshüter hätten nicht erkannt, dass gewinnbringende Geschäftstätigkeiten wie die “Entwicklung und Vermarktung geistigen Eigentums” von den USA aus “kontrolliert und verwaltet” werden – und die Gewinne entsprechend dem Heimatstandort “zuzuordnen” seien statt Irland.

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(lbe)