Stiftung Warentest gewinnt Etappe im Streit mit Vobis

Der Bundesgerichtshof gab jetzt der Stiftung Warentest in einem jahrelangen Streit mit dem Discounter Vobis Recht.

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Von
  • Egbert Meyer

Der Bundesgerichtshof gab jetzt der Stiftung Warentest in einem jahrelangen Streit mit dem Discounter Vobis Recht. In einem Testbericht hatten die Berliner Warenprüfer einen Epson-Drucker mit der Note "gut", das baugleiche Highscreen-Modell aber wegen fehlender Funkentstörung mit "mangelhaft" bewertet. Die ungleiche Behandlung der identischen Drucker wollte die Vobis-Zentrale nicht hinnehmen.

Vor Gericht hatte Vobis erklärt, die Störung sei allein vom verwendeten Druckerkabel ausgegangen. Die schlechte Note für den Highscreen-Drucker sei nicht gerechtfertigt. Die Stiftung Warentest argumentierte, sie habe sich wie ein Verbraucher verhalten und den Drucker nebst Kabel in einem Geschäft der Vobis-Kette gekauft. Der Test sei folglich verbrauchernah. Dem folgte das Landgericht in erster Instanz, während das Oberlandesgericht Hamburg zugunsten von Vobis entschied. Es warf der Stiftung vor, sie habe das Ergebnis einer "Sachgesamtheit" (Drucker und Kabel) unzulässig auf "einen Teil der Gesamtheit" (Drucker) bezogen und somit eine wertlose Aussage getroffen. In letzter Instanz hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf und verwies den Fall an die Vorinstanz zurück. In der Begründung hieß es: Da Käufer Drucker und Kabel nicht unabhängig voneinander sondern immer gemeinsam benutzten, sei irrelevant, wie sie sich einzeln verhielten.

Nun soll erneut das Oberlandesgericht klären, ob das schlechte Prüfergebnis auf einen erkennbaren Mangel oder die generell unzureichende Qualität des Kabels zurückzuführen ist. (em)