Stolperfalle E-Stehroller: Bolt will Blinde mit akustischen Signalen warnen

Achtlos abgestellte oder umgeworfene E-Stehroller sind eine Gefahr für Blinde und Sehbehinderte. Eine Technik des deutschen Unternehmens RTB soll abhelfen.

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Ein solcher E-Stehroller – nicht von Bolt – könnte zur Stolperfalle werden.

(Bild: heise online / anw)

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Der E-Stehroller Bolt will etwas dagegen unternehmen, dass achtlos abgestellte oder umgeworfene Roller für Blinde und Sehbehinderte zur Stolperfalle werden. Eine vom deutschen Unternehmen RTB entwickelte Technik soll mit akustischen Signalen vor solchen Gefahren warnen. Dafür haben die beiden Unternehmen nun eine Kooperation vereinbart.

Basis des Warnsystems ist die von RTB in Bad Lippspringe entwickelte Technik LOC.id. Dabei wird eine für Android und iOS verfügbare App aufs Smartphone installiert, das so als "Sender" dient. Nähert sich ein Benutzer oder eine Benutzerin einer mit einem Empfänger ausgestatteten Anlage wie einer Ampel oder Straßenbahn, wird dieser erkannt, es ertönt ein Orientierungssignal.

Bolt und RTB wollen LOC.id mit dem in den E-Stehrollern eingebauten akustischen Signalgeber über eine Schnittstelle verbinden. Dann soll der Roller bei Annäherung einer Person, die eine LOC.id-App auf ihrem Smartphone installiert hat, ein akustisches Signal abgeben. Blinde oder sehbehinderte Personen sollen so rechtzeitig vor der potenziellen Gefahrenquelle gewarnt werden und ausweichen können.

RTB hat nach eigenen Angaben bisher ein Netzwerk von 15 Firmen und Organisationen aufgebaut und dabei den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) eingebunden. Ziel ist es, eine Such-App für Blinde zu entwickeln und damit die Mobilität eingeschränkter Menschen zu fördern.

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Der DBSV ist derzeit in einen Rechtsstreit mit der Stadt Münster involviert, in dem es just um E-Stehroller als Stolperfallen geht. In einer Klage wollte der von ihm unterstützte Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen erreichen, dass E-Stehroller künftig nicht mehr im "free floating" ausgeliehen und abgestellt werden können, sondern nur noch in besonders gesicherten Bereichen. Der Ausgangspunkt der Bemühungen des DBSV, E-Stehroller-Anbieter zu stationärem Verleih zu verpflichten, geht auf den Sommer 2020 zurück, als sich ein Blinder in Bremen durch einen Sturz über einen umgekippten Roller schwer verletzt hatte.

Das Verwaltungsgericht Münster entschied, es seien verschiedene Handlungsmöglichkeiten denkbar, die den Betreibern ein "free-floating-Modell" ermöglichen. Die Verleiher müssten aber Vorkehrungen treffen, um Beeinträchtigungen insbesondere für Sehbehinderte und Blinde zu minimieren. RTB ist auch anderweitig mit seiner Technik im Straßenverkehr präsent. In Düsseldorf wurden berührungslose Ampeltaster des Unternehmens installiert.

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(Bild: Lime)

(anw)