Strafbar: Handys und CD-Laufwerke im Flugzeug

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Von
  • Christian Persson

Ab 1. März wird der Betrieb von Mobiltelefonen und Notebooks mit CD-Laufwerken in deutschen Flugzeugen unter Strafandrohung gestellt. Der Bundesrat hat am Freitag einer entsprechenden Verordnung des Verkehrsministeriums zugestimmt, nach der Verstöße mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Die Verordnung regelt Ausnahmen vom neuen Luftfahrtverkehrsgesetz, das grundsätzlich den Betrieb von allen Geräten untersagt, die zu Störungen der Bordelektronik führen können. Elektronisches Spielzeug, Notebooks, Radio-, Audio- und Videogeräte, die weder ein CD-Laufwerk noch einen Sender enthalten, bleiben von dem Verbot ausgenommen, dürfen aber während des Starts oder der Landung nicht eingeschaltet werden. Bei Störungen der Bordelektronik kann der Pilot allerdings auch weiterhin den Betrieb während des Flugs verbieten. (cp)