Streit um 5G-Patente: Ericsson erzielt iPhone-Verkaufsverbot in Kolumbien

Seit Ablauf eines Patentabkommens stecken die Konzerne in einer globalen Patentschlacht. Es geht um FRAND – faire Lizenzierung – und eine Milliardensumme.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 8 Kommentare lesen
Tim Cook vor einem iPhone.

5G, 5G, 5G – seit dem iPhone 12 unterstützt Apple den Mobilfunkstandard.

(Bild: Apple)

Lesezeit: 2 Min.

Im großen Patentstreit mit Apple hat der Netzwerkausrüster Ericsson einen Etappensieg erzielt: Ein Gericht in Bogota hat Apple den weiteren Verkauf und die Einfuhr aktueller iPhones und iPads in Kolumbien untersagt, wie Apple jetzt selbst in einer Eingabe an ein US-Gericht offenlegte.

Betroffen sind davon Geräte mit Support für 5G-Mobilfunknetze, dazu gehören die Modellreihen iPhone 13, iPhone 12 und iPhone SE 3 sowie neue iPads mit 5G-Mobilfunkunterstützung. Das Gericht habe wegen einer angeblichen Verletzung eines Ericsson-Patentes zu 5G-Technik schon im April eine Verfügung erlassen. Diese untersagt Apple Verkauf, Einfuhr und Bewerbung solcher Modelle in Kolumbien – obwohl 5G-Netze vor Ort noch gar nicht in Betrieb seien. Dies bemängelte der Hersteller in den von Foss Patents veröffentlichten Gerichtsunterlagen (Ericsson vs. Apple, United States District Court, Eastern District of Texas, Aktenzeichen 2:21-cv-00376).

Ein siebenjähriges Lizenzabkommen zwischen Apple und Ericsson über Mobilfunkpatente war Ende 2021 ohne Erneuerung abgelaufen. Schon im vergangenen Herbst wollte Ericsson vorab feststellen lassen, dass der Netzwerkausrüster alle FRAND-Vorgaben bei der Lizenzierung seiner Patente erfüllt. Für standardessenzielle Patente gelten besondere Regeln: Sie müssen zu fairen und vernünftigen Bedingungen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory – FRAND) lizenziert werden.

Apple hielt mit dem Vorwurf dagegen, Ericsson verstoße klar gegen FRAND-Konventionen. Seitdem überziehen sich die Unternehmen in mehreren Ländern mit Klagen und Gegenklagen. Bei dem Streit geht es um viel Geld: Ericsson veranschlagt bis zu 5 US-Dollar pro 5G-Gerät als Lizenzgebühr für die Nutzung der Patente – eine (jährliche) Milliardensumme.

Die Verfügung sei ohne eine Anhörung Apples erfolgt. Und Ericsson ist es zudem gelungen, eine „Anti-Anti-Suit Injunction“ zu erwirken – eine Unterlassungsverfügung, die verhindern soll, dass Apple in einem anderen Staat eine Gegenklage anstrengt, wie Apple nun bei dem Gericht im US-Bundesstaat Texas monierte. Das Verkaufsverbot verschaffe Ericssons eine „Zwangshebelwirkung“, um nicht-FRAND-konforme Lizenzbedingungen zu fordern, so Apple. Der Konzern hat das US-Gericht nun aufgefordert, den Netzwerkausrüster zur Entschädigung für alle aus der Verfügung resultierenden Strafgebühren zu verpflichten und darauf zu achten, dass der Fall letztlich in den USA entschieden wird – und nicht in Bogota.

(lbe)